1 Wenn Hader ist unter Männern, so sollen sie zum Gericht herzutreten, auf daß man sie richte, und den Gerechten rechtfertige und den Ungerechten verdamme.
2 Und es soll geschehen, so der Ungerechte Schläge verdientein Sohn der Schläge ist, der Richter ihn niederfallen lasse, auf daß man ihn schlage vor ihm, an Zahl nach dem Maße seines Unrechts.
3 Vierzig Schläge gebe man ihm und tue nichts hinzu; auf daß nicht durch weiteres Schlagenhinzutun des Schlagens der Schläge viel werden, und dein Bruder vor deinen Augen gering geachtet werde.
4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul zubinden.
5 Wenn Brüder zusammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Toten nicht draußen eines fremden Mannes werden. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen, und ihr Schwagerpflicht leisten.
6 Und es soll geschehen, daß der Erstgeborene, den sie gebiert, auf den Namen seines toten Bruders erstehe, und sein Name nicht aus Israel ausgewischt werde.
7 Hat aber der Mann keine Lust, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen nach dem Tor zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel aufzurichten; er will mir nicht Schwagerpflicht leisten.
8 Und sollen die Ältesten seiner Stadt ihn rufen und zu ihm reden; und so er steht und spricht: Ich habe nicht Lust, sie zu nehmen;
9 So soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm herzutreten und ihm den Schuh von seinem Fuß ausziehen und ihm ins Gesicht spucken und antworten und sprechen: So tue man dem Manne, der das Haus seines Bruders nicht baut!
10 Und sein Name soll in Israel heißen: Des Barfüßlers Hausdessen, dem der Schuh ausgezogen ist.
11 Wenn Männer miteinander zanken, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen naht sich, ihren Mann aus der Hand des Schlagenden zu erretten, und ihre Hand ausreckt und ihn bei seiner Scham faßt;
12 So sollst du ihr die Handhohle Hand abschneiden, dein Auge soll nicht schonen.
13 Du sollst nicht zweierlei GewichtsteineStein und Stein in deinem Beutel tragen, einen großen und einen kleinen.
14 Du sollst nicht zweierlei EphaEpha und Epha, ein großes und ein kleines, in deinem Hause haben.
15 Ganze und gerechte GewichtsteineSteine sollst du haben; und ein ganzes, gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden auf dem Boden, den Jehovah, dein Gott, dir gibt.
16 Denn ein Greuel ist Jehovah, deinem Gott, ein jeglicher, der solches tut, ein jeglicher, der Verkehrtes tut.
17 Gedenke, was Amalek dir tat auf dem Wege, da du aus Ägypten auszogst.
18 Wie er dir begegnete auf dem Wege und hinter dir alle Schwächlinge abschnitt, da du matt und müde warst, und er Gott nicht fürch- tete.
19 Und es soll geschehen, wenn dann Jehovah, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden ringsum in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir als Erbe gibt, es erblich zu besitzen, sollst du das Andenken Amaleks unter dem Himmel auswischen. Vergiß es nicht.