5 Ein Lammeins vom Kleinvieh, d.h. von den Schafen oder Ziegen ohne Fehl, männlich von einem Jahreder Sohn eines Jahres soll es sein für euch. Von den Lämmern und von den Ziegen sollt ihr es nehmen.

6 Und bis zum vierzehnten Tage dieses Monats bewahrt es auf, behaltet es und die ganze Versammlung der Gemeinde Israels schlachte es gegen Abendzwischen den Abenden.

7 Und von dem Blute sollen sie nehmen und an die zwei Türpfosten und an die Oberschwelle tun, an den Häusern, in denen sie essen;