1 Wenn ein Dieb über dem Einbruch erfunden und geschlagen wird, daß er stirbt, so ist es keine Blutschuld.
2 Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so ist es ihm Blutschuld. Er soll erstattenerstattend erstatten. Hat er nichts, so soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
3 Wird das Gestohlene in seiner Hand gefundenfindend gefunden, sei es Ochse oder Esel oder Lamm, lebendig, so soll er das Doppelte erstatten.
4 So ein Mann ein Feld oder einen Weinberg abweidet und sein Vieh hineinläßt, daß es das Feld eines anderen abweide, so soll er es mit dem Besten seines Feldes und dem Besten seines Weinbergs erstatten.
5 So ein Feuer ausgeht und Dornen ergreift, so daß ein Garbenhaufe oder die stehende Saat oder das Feld verzehrt wird, so hat, der den Brand angesteckt, es zu erstatten.
6 Wenn ein Mann seinem Genossen Silber oder Gerät zur Verwahrung gibt, und es wird gestohlen aus dem Hause des Mannes, so soll der Dieb, wenn man ihn findet, das Doppelte erstatten.
7 Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so lasse man den Hausmeister vor Gott nahen, ob er nicht seine Hand nach seines Genossen HabeArbeit ausgestreckt.
8 Über jeder SacheWort der Übertretung, sei es ein Ochse, ein Esel, ein Schafeins vom Kleinvieh, ein Kleid, alles Verlorene, wovon man sagt, daß es dies sei, so soll beider SacheWort vor Gott gebracht werden. Wen Gott für ungerecht erklärt, der soll dem Genossen das Doppelte erstatten.
9 Wenn ein Mann seinem Genossen einen Esel oder einen Ochsen, oder ein Schafeins vom Kleinvieh oder irgendein Stück Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigtgebrochen oder gefangen weggetrieben, ohne daß es jemand sieht;
10 So soll ein Schwur vor Jehovah, zwischen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach seines Genossen HabeArbeit ausgestreckt und sein HerrMeister nehme es an, und er hat es nicht zu erstatten.
11 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es seinem HerrnMeister erstatten.
12 Ist es zerfleischt worden, so bringe er es zum Zeugnis. Das Zerfleischte hat er nicht zu erstatten.
13 Und wenn ein Mann von seinem Genossen etwas entlehnt hat, und es wird beschädigtgebrochen oder stirbt, ohne daß sein HerrMeister dabei ist, so soll er es erstatten.
14 Wenn sein HerrMeister dabei ist, so soll er es nicht erstatten. Ist es gemietet, so geht es in die Miete.
15 Und wenn ein Mann eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich durch Morgengabe zum Weib erwerben.
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Silber darwägen, je nach der Morgengabe der Jungfrauen.
17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.
18 Jeder, der bei dem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
19 Wer den Göttern opfert außer dem Jehovah allein, der sei verbannt.
20 Und den Fremdling sollst du nicht drängenbedrücken, noch unterdrücken; denn ihr waret Fremdlinge im Land Ägypten.
21 Keine Witwe oder Waise sollt ihr niederdrücken.
22 Wenn du sie niederdrückstniederdrückend niederdrückst, und er schreitschreiend schreit zu Mir, so werde Ich sein Schreien hörenhörend hören.
23 Und Mein Zorn wird entbrennen und Ich werde euch mit dem Schwerte erwürgen, und eure Weiber sollen Witwen und eure Söhne Waisen werden.
24 Wenn du Meinem Volk, das elend ist bei dir, Silber leihst, so sollst du ihm nicht wie Wucherer sein, ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
25 Wenn du von deinem Genossen das Gewand zum Pfande nimmst, sollst du es ihm, wenn die Sonne untergeht, zurückgeben.
26 Denn seine einzige Decke ist es für seine Haut ist sein Gewand, darin er sich legt. Und wird sein, wenn er zu Mir schreit, so werde Ich ihn hören; denn Ich bin gnädig.
27 Gott sollst du nicht fluchen, noch einen FürstenErhabenen in deinem Volk verfluchen.
28 Mit den Erstlingendeiner Füllung deines Getreidesdeiner Füllung und deines Weinesdeiner Träne sollst du nicht zögern. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du Mir geben.
29 Also sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Kleinvieh. Sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es Mir geben.
30 Und Männer der Heiligkeit sollt ihr Mir sein; und Fleisch dessen, das auf dem Feld zerfleischt worden, sollt ihr nicht essen, den Hunden werfet es hin.