18 Jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und eine andere freit, bricht die Ehe, und jeder, der eine vom Mann Geschiedene freit, bricht die Ehe.
18 Jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und eine andere freit, bricht die Ehe, und jeder, der eine vom Mann Geschiedene freit, bricht die Ehe.