10 Und ein Mann, der die Ehe bricht mit dem Weib eines Mannes; wer die Ehe bricht mit dem Weib seines Genossen, soll des Todes sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin.
13 Und der Mann, so bei einem, der männlich ist, liegt, wie man bei einem Weibe liegt: die beiden haben einen Greuel getan. Sie sollen des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen.