1 Wenn Jehova, dein Gott, ausrottet die Völker, deren Land Jehova, dein Gott, dir geben wird, und du sie vertreibest, und wohnest in ihren Städten, und in ihren Häusern;
2 so sondere dir drei Städte aus mitten in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird, es zu besitzen.
3 Du sollst dir die Straße in Stand setzen, und in drei Kreise theilen das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir zum Besitz geben wird, damit sich dahin flüchten könne Jeder, der getödtet hat.
4 Und mit dem, welcher getödtet hat, und dorthin flieht, um am Leben zu bleiben, soll man es also halten: Wer seinen Nächsten unvorsätzlich erschlagen hat, ohne ihn kurz zuvor gehaßt zu haben;
5 er ging etwa mit seinem Nächsten in den Wald, Holz zu hauen; und seine Hand holte aus mit der Axt, um den Baum zu fällen; und das Eisen führe vom Stiele, und träfe seinen Nächsten, das er stirbt; ein Solcher kann in eine dieser Städte fliehen, um am Leben zu bleiben;
6 damit nicht der Bluträcher, wenn er dem, der getödtet hat, nachsetzet, da sein Herz erhitzt ist, denselben einholen kann, wenn der Weg zu weit ist, und ihn tödtet, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er ihn kurz zuvor nicht gehasset hat.
7 Deßwegen gebiete ich dir und spreche: drei Städte sollst du dir aussondern.
8 Und wenn Jehova, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vätern zugeschworen, und dir das ganze Land geben wird, welches er zu geben deinen Vätern zugesagt hat,
9 wenn du hälst dieß ganze Gebot, und es thust, das ich dir heute gebiete, daß du liebst Jehova, deinen Gott, und wandelst auf seinen Wegen alle Zeit; so nimm dir noch drei Städte dazu, zu diesen drei Städten;
10 daß nicht unschuldiges Blut vergossen werde, in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird als Erbeigenthum; noch Blutschuld über dich komme.
11 Trägt aber Jemand Haß wider seinen Nächsten, und lauert ihm auf, und erhebt sich gegen ihn, und schlägt ihn, daß er stirbt; und flieht er dann in eine dieser Städte;
12 so sollen die Aeltesten seiner Stadt hinsenden, um ihn von dort zu holen, und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe.
13 Nicht schonen soll ihn dein Auge, und du sollst wegschaffen aus Israel unschuldigen Blutes Schuld, daß dir's gut gehe.
14 Du sollst nicht verrücken die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren gesetzt haben, in deinem Erbeigenthum, das du besitzest im Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird, es zu besitzen.
15 Ein einzelner Zeuge soll nicht aufstehen gegen Jemand, wegen irgend einer Missethat und irgend eines Vergehens, bei allen Sünden, die er begeht; durch die Aussage zweier Zeugen, oder durch die Aussage dreier Zeugen werde eine Sache bestätigt.
16 Wenn ein frevelhafter Zeuge aufsteht gegen Jemand, um gegen ihn zu bezeugen eine Uebertretung;
17 so sollen beide Männer, die den Streit haben, vor Jehova stehen, vor den Priestern, und vor den Richtern, die in jener Zeit sind.
18 Und die Richter sollen genau forschen; und wenn sich's zeigt, daß der Zeuge ein lügenhafter Zeuge ist, daß er Lügen ausgesagt hat gegen seinen Bruder;
19 so sollet ihr es ihm machen, wie er gedachte, seinem Bruder zu machen; und du sollst das Böse wegschaffen aus deiner Mitte;
20 daß die Uebrigen es hören, und sich fürchten, und ferner nicht mehr solch Böses thun in deiner Mitte.
21 Und dein Auge soll nicht schonen; Leben um Leben, Aug um Aug, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:
2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich {W. ohne Wissen} erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,
5 wie etwa wenn jemand {O. er} mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;
6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte.
7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. -
8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen {W. geredet} hat
9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;
10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. -
11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:
12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe.
13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen.
14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er {O. man} begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -
16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen {Eig. eine Abweichung, (vom Gesetz)} wider ihn zu bezeugen,
17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.
18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,
19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen.
21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!