1 Du sollst nicht irre gehen sehen den Stier deines Bruders, oder sein Schaf und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder zurückführen.
2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du ihn nicht kennest; so sollst du sie in dein Haus nehmen, und sie sollen bei dir bleiben, bis dein Bruder nach ihnen fragt; dann sollst du sie ihm zurückgeben.
3 Und so mache es mit seinem Esel, und so mache es mit seinem Kleide, und so mache es mit allem Verlornen deines Bruders, was von ihm verloren ist; wenn du es findest, so kannst du dich nicht entziehen.
4 Du sollst den Esel deines Bruders, oder seinen Stier nicht fallen sehen auf dem Wege, und dich ihnen entziehen; sondern sollst mit ihm dieselben aufrichten.
5 Mannes Kleider soll ein Weib nicht anziehen; und ein Mann soll keines Weibes Kleider anziehen; denn ein Gräuel Jehova's, deines Gottes, ist Jeder, der dieß thut.
6 Wenn du ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findest, auf irgend einem Baume, oder auf der Erde, Junge oder Eier; und die Mutter sitzt auf den Jungen, oder auf den Eiern; so sollst du die Mutter nicht nehmen sammt ihren Jungen.
7 Die Mutter sollst du fliegen lassen, und die Jungen kannst du dir nehmen; damit es dir gut gehe, und du lange lebest.
8 Wenn du ein neues Haus bauest, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, daß du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn etwa Jemand herunter fiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, sonst würdest du heiligen den Ertrag des Samens, den du gesäet hast, sammt dem Ertrage des Weinberges.
10 Du sollst nicht pflügen mit einem Stier, und mit einem Esel nebeneinander.
11 Du sollst dich nicht bekleiden mit Zeug von Wolle und Flachs nebeneinander.
12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Decke, mit der du dich bedeckest.
13 Wenn Jemand ein Weib nimmt und ihr beiwohnt, aber sie nachher hasset,
14 und ihr schändlichen Dinge aufbürdet, und einen üblen Ruf über sie ausbringt, und spricht: Dieß Weib habe ich genommen, und mich zu ihr gethan, und an ihr die Jungfrauschaft nicht gefunden;
15 so sollen der Vater des jungen Weibes, und ihre Mutter, nehmen und bringen die Zeichen der Jungfrauschaft des jungen Weibes vor die Aeltesten der Stadt in das Thor.
16 Da spreche der Vater des jungen Weibes zu den Aeltesten: meine Tochter habe ich diesem Manne zum Weibe gegeben; aber er hassete sie;
17 und siehe! er hat ihr schändliche Dinge aufgebürdet, und gesagt: Ich habe an deiner Tochter keine Jungfrauschaft gefunden; dieß aber sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter! Sie sollen alsdann das Kleid ausbreiten vor den Aeltesten der Stadt,
18 und die Aeltesten dieser Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen,
19 und ihm eine Geldbuße auflegen von hundert Sekel Silbers, und sie dem Vater des jungen Weibes geben; weil er einen üblen Ruf ausgebracht hat über eine Jungfrau in Israel; und sie bleibe sein Weib; er ist nicht befugt, sein Lebenlang sie zu verstoßen.
20 Wäre aber jene Angabe wahr, daß die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden worden bei dem jungen Weibe;
21 so soll man das junge Weib hinausführen vor die Thüre des Hauses ihres Vaters; und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie stirbt; weil sie die Thorheit begangen hat in Israel, zu huren in dem Hause ihres Vaters. So sollst du das Böse wegschaffen aus deiner Mitte!
22 Wenn man einen Mann betrifft bei einem Weibe schlafen, die einem Manne gehört; so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe geschlafen, und das Weib. So sollst du das Böse wegschaffen aus Israel!
23 Wenn eine Jungfrau einem Manne verlobt ist; es trifft sie aber ein anderer in der Stadt, und schläft bei ihr;
24 so sollet ihr Beide hinausführen vor das Thor der Stadt, und sie steinigen, daß sie sterben; die Jungfrau weil sie nicht geschrien hat in der Stadt; und den Mann, weil er geschwächt hat das Weib seines Nächsten. So sollst du das Böse wegschaffen aus deiner Mitte
25 Hat aber der Mann die verlobte Jungfrau auf dem Felde angetroffen, sie ergriffen, und bei ihr geschlafen; so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat.
26 Der Jungfrau aber sollst du nichts thun, auf der Jungfrau haftet keine Todessünde; denn, wie wenn Einer gegen den Andern aufsteht, und ihn todtschlägt; so ist dieß.
27 Denn auf dem Felde traf er sie; schrie die verlobte Jungfrau, so war kein Helfer für sie da.
28 Wenn ein Mann eine Jungfrau antrifft, die nicht verlobt ist, und sie ergreift, und bei ihr schläft, und man betrifft sie;
29 so soll der Mann, der bei ihr geschlafen hat, dem Vater der Jungfrau geben fünfzig Sekel Silbers; und sie soll sein Weib seyn; weil er sie geschwächt hat; er soll nicht befugt seyn, sein Lebenlang sie zu verstoßen.
30 Niemand soll das Weib seines Vaters nehmen, noch aufdecken die Decke seines Vaters.
1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.
2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.
3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.
5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott.
6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - {d.h. als Strafe dafür dem Heiligtum verfallen}
10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. -
11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen.
12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, {d.h. deines Obergewandes. Vergl. 4. Mose 15,38} womit du dich umhüllst.
13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie
14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden:
15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;
16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie;
17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;
19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -
20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden,
21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen.
23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: die Dirne deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. -
25 Wenn aber der Mann die verlobte Dirne auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26 Aber der Dirne sollst du nichts tun, an der Dirne ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache.
27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; die verlobte Dirne schrie, aber niemand rettete sie.
28 Wenn ein Mann eine Dirne findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater der Dirne fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.