1 Wenn Leute einen Streit miteinander haben; so sollen sie vor Gericht treten; daß man sie richte, und den Gerechten für gerecht erkläre, und den Schuldigen für schuldig.
2 Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat; so soll ihn der Richter niederlegen, und ihm vor seinem Angesichte eine Anzahl Streiche geben lassen, nach dem Maße seines Vergehens.
3 Vierzig Streiche soll er ihm geben lassen, aber nicht mehr; damit er ihm nicht noch mehrere Streiche über diese geben lasse, und dein Bruder jämmerlich zerschlagen werde vor deinen Augen.
4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.
5 Wenn Brüder zusammen wohnen, und Einer von ihnen stirbt, und keinen Sohn hat; so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von außen nehmen; ihr Schwager soll ihr beiwohnen, und sie zum Weibe nehmen, und die Schwagerpflicht ausüben.
6 Und es soll geschehen, der Erstgeborne, den sie gebiert, soll eintreten in den Namen des verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht ausgetigt werde aus Israel.
7 Und wenn es dem Manne nicht gefällt, seine Schwägerin zu nehmen; so soll seine Schwägerin hinaufgehen in das Thor zu den Aeltesten, und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel; er will nicht die Schwagerpflicht gegen mich ausüben.
8 Dann sollen die Aeltesten seiner Stadt ihn rufen, und mit ihm reden; und wenn er sich stellt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen;
9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Augen der Aeltesten; und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen, und ihm in's Angesicht spucken, und anheben und sprechen: So geschehe dem Manne, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
10 Und sein Name heiße in Israel: Das Haus des Barfüßers.
11 Wenn Männer miteinander in Zank gerathen, Einer mit dem Andern; und das Weib des Einen hinzuläuft, um ihren Mann zu entreißen der Hand dessen, der ihn schlägt, und ihre Hand ausstreckt, und seine Scham faßt;
12 so sollst du ihre Hand abhauen; dein Auge soll sie nicht schonen.
13 Du sollst nicht in deinem Sack zweierlei Gewichtsteine haben, einen großen und einen kleinen.
14 Du sollst nicht in deinem Hause zweierlei Epha haben, ein großes und ein kleines.
15 Einen völligen und richtigen Gewichtstein sollst du haben; ein volles und richtiges Epha sollst du haben; damit du lange lebest in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird.
16 Denn ein Gräuel Jehova's, deines Gottes, ist Jeder, der dieß thut, Jeder, der unrecht thut.
17 Gedenke, was Amalek dir gethan hat auf dem Wege, da ihr auszoget von Aegypten,
18 der dir entgegen trat auf dem Wege, und deinen Nachtrab schlug, Alle, die hinter dir schwach wurden, eben da du müde und abgemattet warest; und der Gott nicht fürchtete.
19 Wenn dir nun Jehova, dein Gott, Ruhe gibt vor allen deinen Feinden ringsum in dem Lande, das Jehova, dein Gott dir geben wird als Erbeigenthum, es zu besitzen; so sollst du vertilgen das Andenken Amaleks unter dem Himmel; vergiß es nicht!
1 Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.
3 Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.
4 Du sollst dem Ochsen {Eig. dem Rinde} das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.
5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.
6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, {d.h. seinen Namen tragen} damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.
7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht:
9 Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
10 Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.
11 Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham:
12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen.
13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.
14 Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines.
15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.
16 Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut.
17 Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget,
18 wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht.
19 Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht!