1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Dieß ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: Man bringe ihn zum Priester.
3 Dann gehe der Priester vor das Lager hinaus; und es besehe ihn der Priester; und siehe! ist das Ausschlagsmal geheilt an dem Aussätzigen;
4 so gebiete der Priester, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige, reine Vögel nehme, und Cedernholz, und Koccus, und Ysop.
5 Und der Priester gebiete, daß man den einen Vogel schlachte, in ein irdenes Gefäß, über fließendem Wasser.
6 Den lebenden Vogel nehme er, und das Cedernholz, und den Koccus, und Ysop, und tauche dieses mit dem lebenden Vogel in das Blut des über fließendem Wasser geschlachteten Vogels;
7 und er sprenge auf den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, siebenmal; so reinige er ihn; und entlasse den lebenden Vogel über das Feld hin.
8 Dann wasche der, der sich reinigen läßt, seine Kleider, und scheere alle seine Haare ab, und bade sich im Wasser, so ist er rein; und nachher komme er in's Lager, doch bleibe er außerhalb seines Zeltes sieben Tage.
9 Und es geschehe am siebenten Tage, da scheere er alle seine Haare, sein Haupt, und seinen Bart, und seine Augenbrauen, und all sein Haar scheere er, und wasche seine Kleider, und bade seinen Leib im Wasser; so ist er rein.
10 Und am achten Tage nehme er zwei fehlerlose Lämmer, und ein jähriges fehlerloses Mutterlamm, und drei Zehntel Mehl zum Speisopfer, mit Oel übergossen, und ein Log Oel.
11 Dann stelle der Priester, der rein erklärt, den Mann, der sich rein erklären lassen will, mit jenen Dingen vor Jehova, an den Eingang des Versammlungszeltes.
12 Dann nehme der Priester das eine Lamm, und bringe es dar, als Schuldopfer, und das Log Oel, und bewege sie hin und her zum Webopfer vor Jehova.
13 Und er schlachte das Lamm, an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, am heiligen Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester; hochheilig ist es.
14 Dann nehme der Priester vom Blute des Schuldopfers, und der Priester streiche es an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Dann nehme der Priester vom Log Oel, und gieße es auf des Priesters linke Hand;
16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Oel, das in seiner linken Hand ist, und sprenge vom Oel mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.
17 Und vom übrigen Oel in seiner Hand streiche der Priester an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes, über das Blut des Schuldopfers.
18 Und das übrige Oel auf der Hand des Priesters gieße er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt;
19 so versöhne ihn der Priester vor Jehova. So opfere der Priester das Sündopfer, und versöhne den, der sich reinigen läßt, von seiner Unreinigkeit, und darnach schlachte er das Brandopfer.
20 Dann opfere der Priester das Brandopfer, und das Speisopfer auf dem Altare; so versöhne ihn der Priester, und er ist rein.
21 Und wenn er arm ist, und sein Vermögen nicht ausreicht; so nehme er ein Lamm als Schuldopfer zum Webopfer, das man ihn versöhne; und ein Zehntel feines Mehl, mit Oel begossen, zum Speisopfer, und ein Log Oel,
22 und zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, wozu sein Vermögen reicht; und die eine sey zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer;
23 und bringe sie am achten Tage zu seiner Reinigung dem Priester vor die Thüre des Versammlungszeltes, vor Jehova.
24 Und es nehme der Priester das Lamm zum Schuldopfer, und den Log Oel, und der Priester bewege sie hin und her, zum Webopfer vor Jehova.
25 Dann schlachte der Priester das Lamm des Schuldopfers, und nehme vom Blut des Schuldopfers, und streiche es an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Und von dem Oele gieße der Priester in die linke Hand des Priesters.
27 Dann sprenge der Priester mit seinem rechten Finger vom Oel, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.
28 Dann streiche der Priester von dem Oel, das in seiner Hand ist, an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle, wo das Blut des Schuldopfers ist.
29 Und was vom Oel in der Hand des Priesters übrig ist, gieße er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, um ihn zu versöhnen vor Jehova.
30 Und er opfere die eine von den Turteltauben, oder von den jungen Tauben, wozu sein Vermögen reicht;
31 die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, neben dem Speisopfer; so versöhne der Priester den, der sich reinigen läßt, vor Jehova.
32 Dieß ist das Gesetz für den, der den Ausschlag hat, dessen Vermögen nicht zureicht bei seiner Reinigung.
33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in's Land Kanaan kommet, das ich euch zum Besitz gebe, und ich verhänge einen Ausschlag über ein Haus im Lande eures Besitzes;
35 so komme der, welchem das Haus gehört, und zeige es dem Priester an, und spreche: Wie ein Ausschlag zeigt sich's in meinem Hause.
36 Und der Priester gebiete, daß sie das Haus aufräumen, ehe der Priester hineinkommt, den Ausschlag zu besehen, damit nicht Alles, was im Hause ist, unrein werde; und alsdann gehe der Priester hinein, um das Haus zu besehen.
37 Und besieht er den Ausschlag; und siehe! es ist der Ausschlag an den Wänden des Hauses, Vertiefungen, gelblich, oder röthlich, die tiefer liegen als die Wand,
38 so gehe der Priester hinaus vor die Thüre des Hauses, und verschließe das Haus sieben Tage.
39 Und am siebenten Tage komme der Priester wieder, und besehe es; und siehe! der Ausschlag hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses;
40 so gebiete der Priester, daß man die Steine herausreiße, an denen der Ausschlag ist; und sie vor die Stadt hinaus, an einen unreinen Ort werfe.
41 Und das Haus schabe man inwendig ringsum ab, und man werfe den abgeschabten Lehmen vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort.
42 Dann nehme man andere Steine, und bringe sie an die Stelle jener Steine; und anderen Lehmen nehme man, und übertünche das Haus.
43 Wenn aber der Auschlag wiederkehret, und im Hause hervorkommt, nachdem man die Steine herausgerissen, und nachdem man das Haus abgeschabt und übertüncht hat;
44 so komme der Priester, und besehe es; und siehe! der Ausschlag hat um sich gegriffen im Hause; so ist dieß ein bösartiger Aussatz am Hause; es ist unrein.
45 Da reiße man das Haus nieder, seine Steine, und sein Holz, und allen Lehmen des Hauses, und bringe sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus geht, so lange es verschlossen ist, der sey unrein bis zum Abend.
47 Und wer im Hause schläft, der wasche seine Kleider; und wer im Hause ißt, wasche seine Kleider.
48 Und kommt der Priester, und besieht es; und siehe! der Ausschlag hat nicht um sich gegriffen im Hause, nachdem das Haus übertüncht ist; so erkläre der Priester das Haus für rein; denn der Ausschlag ist geheilt.
49 Und er nehme, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel und Cedernholz, und Koccus, und Ysop,
50 und schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser,
51 und nehme das Cedernholz, und den Ysop, und den Koccus, und den lebenden Vogel, und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels, und in das fließende Wasser, und sprenge gegen das Haus siebenmal;
52 und entsündige das Haus durch das Blut des Vogels, und durch das fließende Wasser, und durch den lebenden Vogel, und durch das Cedernholz, und durch den Ysop, und durch den Koccus;
53 und entlasse den lebenden Vogel vor die Stadt hinaus über das Feld hin; so versöhne er das Haus, und er ist rein.
54 Dieß ist das Gesetz für jeden Ausschlag, und für den Grind,
55 und für den Aussatz an Kleidern, und an Häusern;
56 und für Geschwulst, und für Schorfartiges, und für den Weißblasenausschlag;
57 um zu zeigen, an welchem Tage man unrein erklären, und an welchem Tage man rein erklären soll. Dieß ist das Gesetz für den Aussatz.
1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,
4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.
5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem {d.h. nicht aus einer Cisterne geschöpftem} Wasser.
6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;
7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; {O. ihn reinigen} und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.
10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova;
13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine {W. des Priesters; so auch V.26} linke Hand;
16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.
17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova.
19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.
20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.
23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.
24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova.
25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;
27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.
28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova.
30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -
31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist.
32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.
33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums,
35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.
36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,
38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,
40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,
44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.
45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend;
47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.
49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;
50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;
51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;
52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;
53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein.
54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf,
55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;
57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.