1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Söhnen Israels, und sprich zu ihnen: Wenn Jemand ein besonderes Gelübde thut; so sollst du die Personen schätzen für Jehova.
3 Betrifft nun deine Schätzung einen Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahre; so sey deine Schätzung auf fünfzig Sekels Silbers, nach dem Sekel des Heiligthums.
4 Und wenn es ein Weib ist, so sey deine Schätzung auf dreißig Sekel.
5 Und wenn es Jemand vom fünften bis zum zwanzigsten Jahr ist; so sey deine Schätzung für den Männlichen zwanzig Sekel, und beim Weiblichen zehn Sekel.
6 Und wenn es ein Kind von einem Monate bis zu fünf Jahren ist; so sey deine Schätzung bei Männlichen fünf Sekel Silbers, und beim Weiblichen drei Sekel Silbers.
7 Und wenn es Jemand von sechzig Jahren und darüber ist, wenn es ein Mann ist, so sey deine Schätzung fünfzehn Sekel, und beim Weibe zehn Sekel.
8 Und wenn er ärmer ist, als deine Schätzung beträgt; so stelle ihn vor den Priester, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnisse dessen, wie weit das Vermögen dessen reicht, der das Gelübde gethan hat, schätze ihn der Priester.
9 Und wenn es ein Thier ist, eines von denen, die man Jehova als Opfergabe darbringt, so sey Alles, was man der Art Jehova gibt, heilig.
10 Man soll es nicht verwechseln, noch vertauschen, weder das Gute mit einem Schlechten, noch das Schlechte mit einem Guten; wenn man aber ein Thier mit einem andern vertauscht; so soll dasselbe sammt dem vertauschten heilig seyn.
11 Und ist es irgend ein unreines Thier, eines von denen, das man Jehova nicht als Opfergabe bringen darf; so stelle man das Thier vor den Priester.
12 Und der Priester schätze es, wie gut oder schlecht es sey; wie du es geschätzt hast, so viel gelte es.
13 Und wenn er es lösen will; so setze er den fünften Theil über deine Schätzung hinzu.
14 Und wenn Jemand sein Haus Jehova als heilig widmet; so schätze es der Priester, wie gut oder schlecht es sey; wie es der Priester schätzt, so bleibe es.
15 Und wenn der, welcher es geweihet hat, sein Haus lösen will; so setze er den fünften Theil des Silbers nach deiner Schätzung noch hinzu; so bleibt es ihm.
16 Und wenn Jemand Etwas von seinem eigenen Felde Jehova weihet; so richte sich deine Schätzung nach seiner Aussaat; die Aussaat von einem Gomer Gerste für fünfzig Sekel Silbers.
17 Wenn er vom Jobeljahre an sein Feldstück geweihet hat; so gelte es nach deiner Schätzung.
18 Und wenn er nach dem Jobeljahre sein Feldstück geweihet hat; so berechne ihm der Priester das Silber nach dem Verhältnisse der Jahre, die noch bis zum Jobeljahre übrig sind, und es soll abgezogen werden von deiner Schätzung.
19 Und wenn der, der sein Feldstück geweihet hat, dasselbe lösen will; so setze er den fünften Theil des Silbers deiner Schätzung zu, so bleibt es ihm.
20 Wenn er aber das Feldstück nicht lösen will, und wenn er das Feldstück an einen andern verkauft; so kann es nicht mehr gelöset werden.
21 Und das Feldstück sey, wenn es im Jobeljahre frei wird, Jehova geweiht, wie ein gottverschwornes Feldstück; dem Priester gehöre es zum Eigenthum.
22 Und wenn Jemand ein gekauftes Feldstück, das nicht zu seinem Erbeigenthum gehört, Jehova weihet;
23 so rechne ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung bis zum Jobeljahre; und er gebe deine Schätzung an demselben Tage, Jehova geheiligt.
24 Im Jobeljahre fällt das Feldstück demjenigen wieder zu, von dem er es gekauft hat, nämlich dem das Stück Land als Eigenthum gehört.
25 Und alle deine Schätzung geschehe nach dem heiligen Sekel; zwanzig Gera machen einen Sekel.
26 Aber die Erstgeburt unter dem Vieh, die Jehova geboren wird, darf Niemand weihen, es sey Großvieh, oder Kleinvieh, Jehova gehöret sie.
27 Und ist es eines von den unreinen Thieren; so löse er es nach deinem Schätzungspreise; und setze den fünften Theil hinzu; und wenn es nicht gelöst wird, so verkaufe man es für deinen Schätzungspreis.
28 Aber jedes Gottverschworne, das Jemand Jehova verschworen hat von irgend etwas, das er hat, es sey Mensch, oder Vieh, oder ein Grundstück seines Eigenthumes, das darf nicht verkauft, und nicht gelöst werden; alles Gottverschworne ist Jehova hochheilig.
29 Kein Gottverschworner, der aus den Menschen gottverschworen ist, darf gelöst werden, er muß getödtet werden.
30 Und aller Zehnte des Landes, von der Saat des Landes, von den Früchten der Bäume, gehört Jehova; es ist Jehova heilig.
31 Und wenn Jemand von seinem Zehnten Etwas lösen will; so setze er den fünften Theil hinzu.
32 Und aller Zehnte vom Großvieh und Kleinvieh, von Allem, was unter dem Stabe geht, sey der zehnte Theil Jehova geheiligt.
33 Man suche weder das Gute noch das Schlechte aus, und vertausche Keines; und wenn man eines verwechselt, so sey das Stück selbst mit dem umgewechselten geweihet, es darf nicht gelöst werden.
34 Dieß sind die Gebote, die Jehova dem Mose gegeben hat für die Söhne Israels auf dem Berge Sinai.
1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, {Eig. absondert, weiht} so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein.
3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes {Eig. eines Männlichen} von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums;
4 Und wenn es ein Weib {Eig. ein Weibliches} ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel.
5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person {Eig. eines Männlichen} zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel;
6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben {Eig. eines Männlichen} fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens {Eig. eines Weiblichen} drei Sekel Silber;
7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel.
8 Und wenn der Gelobende {W. wenn er} zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, {d.h. welches zum Opfer tauglich ist} so soll alles, was man Jehova davon {d.h. von dieser Art Vieh} gibt, heilig sein.
10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein.
11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,
12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein.
13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein.
15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber.
17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;
18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;
21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes {d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V.28} Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt,
23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten.
24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte.
25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein.
26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, {W. das dem Jehova erstgeboren wird} das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova.
27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. -
28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig.
29 Alles Verbannte, das an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden.
30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig.
31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.
32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe {d.h. des Hirten} vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein;
33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.
34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat.