6 wenn da anders Jemand ohne Tadel, Eines Weibes Mann ist, der gläubige Kinder hat, die weder durch liederliches Leben berüchtigt, noch ungehorsam sind.
7 Denn ein Bischof muß als Haushalter Gottes unbescholten seyn, nicht anmaßend, nicht zornmüthig, nicht dem Trunke, nicht der Zänkerei, nicht schändlicher Gewinnsucht ergeben;
8 sondern gastfrei, Freund alles Guten, gesetzt, gerecht, fromm, enthaltsam,
9 und sich, dem Unterrichte gemäß, fest an die zuverlässige Lehre halten, daß er tüchtig sey, in der gesunden Lehre sowohl zu stärken, als auch die Gegner zu widerlegen.
6 Wenn jemand untadelig ist, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind.
7 Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,
8 sondern gastfrei, das Gute liebend, besonnen, {O. gesunden Sinnes; so auch nachher} gerecht, fromm, {O. heilig} enthaltsam,
9 anhangend dem zuverlässigen Worte nach der Lehre, auf daß er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre {O. Belehrung} zu ermahnen, {O. ermuntern} als auch die Widersprechenden zu überführen.