1 Im siebenten Jahre sollst du Erlaß gewähren.
2 Und die Sache des Erlasses ist diese: Erlassen soll Jeder Schuldherr, was er seinem Nächsten geliehen hat; er soll nicht drängen seinen Nächsten, und seinen Bruder; denn ausgerufen hat man den Erlaß Jehova's.
3 Den Fremden magst du drängen, aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.
4 Es sey denn, daß kein Armer unter dir wäre. Denn Jehova wird dich segnen in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird als Erbeigenthum, um es zu besitzen.
5 Wenn du nur hörest auf die Stimme Jehova's, deines Gottes, und darauf achtest, zu thun dieß ganze Gebot, das ich dir heute gebiete.
6 Ja, Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat, so daß du vielen Völkern leihen, du selbst aber nicht borgen wirst; und du wirst herrschen über viele Völker, aber über dich werden sie nicht herrschen.
7 Wenn aber unter dir ein Armer ist, Einer deiner Brüder in einem deiner Thore, in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird; so sollst du dein Herz nicht verhärten, und deine Hand nicht verschließen vor deinem armen Bruder;
8 sondern öffnen sollst du ihm deine Hand, und leihen sollst du ihm, so viel zureicht für seinen Mangel, woran er Mangel leidet.
9 Hüte dich, daß nicht der nichtswürdige Gedanke in deinem Herzen sey, und du sprächest: Nahe ist das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und dein Auge wollte überdrüssig seyn gegen deinen armen Bruder, so daß du ihm nichts geben wolltest; und er über dich zu Jehova schrie, und Sünde auf dich käme.
10 Geben sollst du ihm, und dein Herz nicht überdrüssig werden, wenn du ihm gibst; damit dafür dich segne Jehova, dein Gott, in allen deinen Geschäften, und bei jedem Unternehmen deiner Hand,
11 Denn es wird in dem Lande doch nicht an Dürftigen mangeln; deßwegen gebiete ich und spreche: Oeffnen sollst du deine Hand deinem Bruder, dem Bedrückten, und dem Armen in deinem Lande.
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft wird, und er dir gedient hat sechs Jahre; so sollst du ihn im siebenten Jahre frei lassen von dir.
13 Und wenn du ihn frei lässest von dir, so sollst du ihn nicht leer entlassen.
14 Ein Geschenk sollst du ihm geben von deinen Schafen, und von deiner Tenne, und von deinem Kelter; womit dich Jehova, dein Gott, gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und gedenke, daß du Knecht warest im Lande Aegypten; und Jehova, dein Gott, dich erlöset hat; deßwegen gebiete ich dir dieß heute.
16 Und wenn es geschieht, daß er zu dir spräche: Ich will nicht weggehen von dir, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm gut geht bei dir;
17 so nimm eine Pfrieme, und steche sie in sein Ohr, und in die Thüre; so ist er dein Knecht für immer; und auch deiner Magd mache es so.
18 Laß es nicht schwer vor deine Augen kommen, wenn du ihn frei von dir lässest; denn um das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners hat er dir gedient sechs Jahre; damit Jehova, dein Gott, dich segne in Allem, was du thust.
19 Alles Erstgeborne, das geboren wird unter deinem Großvieh und unter deinem Kleinvieh, was männlich ist, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgebornen deines Rindes, und nicht scheeren das Erstgeborne deines Schafes.
20 Vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen alle Jahre, an dem Orte, den Jehova wählen wird, du und deine Familie.
21 Und wenn daran ein Fehler, wenn es hinkend, oder blind ist, oder es sonst einen bösen Fehler hat; so sollst du es nicht opfern, Jehova, deinem Gott.
22 In deinen Thoren sollst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie eine Gazelle, und wie einen Hirsch.
23 Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es ausgießen, wie Wasser.
1 Über sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2 Also soll‘s aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll‘s ihm erlassen und soll‘s nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HErrn.
3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4 Es soll allerdinge kein Bettler unter euch sein; denn der HErr wird dich segnen im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird zum Erbe einzunehmen;
5 allein daß du der Stimme des HErrn, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du danach tust!
6 Denn der HErr, dein GOtt, wird dich segnen, wie er dir geredet hat. So wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemand borgen. Du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HErr, dein GOtt, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er mangelt.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialstück sei, das da spreche: Es nahet herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zum HErrn rufen, so wirst du es Sünde haben;
10 sondern du sollst ihm geben, und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HErr, dein GOtt, segnen in allen deinen Werken und was du vornimmst.
11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.
12 Wenn sich dein Bruder, ein Ebräer oder Ebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HErr, dein GOtt, gesegnet hat.
15 Und gedenke, daß du auch Knecht warest in Ägyptenland, und der HErr, dein GOtt, dich erlöset hat; darum gebiete ich dir solches heute.
16 Wird er aber zur dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),
17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.
18 Und laß dich‘s nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst: denn er hat dir als ein zwiefältiger Taglöhner sechs Jahre gedienet; so wird der HErr, dein GOtt, dich segnen in allem, was du tust.
19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, das ein Männlein ist, sollst du dem HErrn, deinem GOtt, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht bescheren die Erstlinge deiner Schafe.
20 Vor dem HErrn, deinem GOtt, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HErr erwählet, du und dein Haus.
21 Wenn es aber einen Fehl hat, daß es hinket, oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HErrn, deinem GOtt,
22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seiest unrein oder rein, wie ein Reh und Hirsch;
23 allein daß du seines Bluts nicht essest, sondern auf die Erde gießest, wie Wasser.