1 Wenn Jemand ein Weib nimmt, und sie ehlicht, und es geschieht, daß sie nicht Gefallen findet vor seinen Augen, weil er an ihr etwas Häßliches gefunden hat; so schreibe er ihr einen Scheidebrief, und gebe ihn in ihre Hand, und entlasse sie aus seinem Hause.
2 Und wenn sie aus seinem Hause gegangen ist; so darf sie hingehen und eines andern Mannes Weib werden.
3 Und wenn sie der zweite Mann haßt, ihr einen Scheidebrief schreibt, und ihn in ihre Hand gibt, und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der zweite Mann stirbt, der sie zu seinem Weib genommen hat;
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie sein Weib werde, nachdem sie verunreinigt ist; denn ein Gräuel ist dieß vor Jehova; und du sollst keine Sünde bringen auf das Land, daß Jehova, dein Gott, dir geben wird als Erbeigenthum.
5 Wenn Jemand ein neues Weib genommen, so soll er nicht zum Heere ausziehen; und man soll ihm sonst nichts auflegen; frei soll er seyn für sein Haus Ein Jahr, und sich freuen mit seinem Weibe, das er genommen hat.
6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den untern oder obern Mühlstein; damit nähmest du das Leben selbst zum Pfande.
7 Wird Jemand betroffen, der einen Menschen gestohlen hat, von seinen Brüdern, von den Söhnen Israels; und ihn als Sklaven gebraucht, und ihn verkauft hat; so soll dieser Dieb sterben. So sollst du das Böse wegschaffen aus deiner Mitte!
8 Hüte dich bei dem Ausschlagsmal; halte und thue Alles genau, was euch die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollet ihr es halten, und thun:
9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, gethan hat an Mirjam, auf dem Wege, da ihr auszoget aus Aegypten.
10 Wenn du deinem Nächsten irgend etwas leihest; so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ein Pfand von ihm zu nehmen.
11 Do sollst draußen stehen bleiben, und der Mann, dem du leihest, soll das Pfand zu dir hinaus bringen.
12 Und wenn es ein armer Mann ist, so sollst du nicht schlafen auf seinem Pfande;
13 du sollst ihm das Pfand zurückgeben, wann die Sonne untergeht, daß er schlafe in seinem Mantel und dich segne; so wirst du Gerechtigkeit haben vor Jehova, deinem Gott.
14 Du sollst nicht bedrücken den Taglöhner, den Dürftigen, und Armen von deinen Brüdern, oder von den Fremden, die in deinem Lande, in deinen Thoren sind.
15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn dürftig ist er, und er sehnt sich darnach, auf daß er nicht über dich zu Jehova schreie, und auf dir Sünde sey.
16 Die Väter sollen nicht um der Söhne willen getödtet werden, und die Söhne sollen nicht um der Väter willen getödtet werden; Jeder soll für seine Sünde getödtet werden.
17 Du sollst nicht beugen das Recht des Fremden und Waisen; und du sollst nicht zum Pfande nehmen das Kleid einer Wittwe.
18 Sey eingedenk, daß du Knecht warest in Aegypten, und Jehova, dein Gott, dich von dort erlöset hat; deßwegen gebiete ich dir, dieß zu thun.
19 Wenn du deine Ernte einsammelst auf deinem Felde, und du vergissest eine Garbe auf dem Felde; so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; dem Fremden, dem Waisen, und der Wittwe soll sie gehören; damit Jehova, dein Gott, dich segne bei allen Werken deiner Hände.
20 Wenn du von deinem Oelbaume die Früchte geschlagen hast; so sollst du die Zweige nicht hinten nach durchsuchen, dem Fremdling, dem Waisen, und der Wittwe soll es gehören.
21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du keine Nachlese halten; dem Fremdling, dem Waisen, und der Wittwe soll es gehören.
22 Sey eingedenk, daß du Knecht warest im Lande Aegypten; deßwegen gebiete ich dir, dieß zu thun.
1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen um etwa einer Unlust willen, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen.
2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingehet und wird eines andern Weib,
3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause lässet; oder so derselbe andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte:
4 so kann sie ihr erster Mann, der sie ausließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie ist unrein; denn solches ist ein Greuel vor dem HErrn, auf daß du das Land nicht zu Sünden machest, das dir der HErr, dein GOtt, zum Erbe gegeben hat.
5 Wenn jemand neulich ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
6 Du sollst nicht zu Pfande nehmen den untersten und obersten Mühlstein; denn er hat dir die Seele zu Pfand gesetzt.
7 Wenn jemand funden wird, der aus seinen Brüdern eine Seele stiehlt aus den Kindern Israel und versetzt oder verkauft sie, solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, das dich die Priester, die Leviten, lehren; und wie sie euch gebieten, das sollt ihr halten und danach tun.
9 Bedenke, was der HErr, dein GOtt, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget.
10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgest, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst draußen stehen, und er, dem du borgest, soll sein Pfand zu dir herausbringen.
12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfande,
13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergehet, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HErrn, deinem GOtt, eine Gerechtigkeit sein.
14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorbehalten, er sei von deinen Brüdern oder Fremdling, der in deinem Lande und in deinen Toren ist,
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht drüber untergehe; denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit, auf daß er nicht wider dich den HErrn anrufe, und sei dir Sünde.
16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfande nehmen.
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, und der HErr, dein GOtt, dich von dannen erlöset hat. Darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
19 Wenn du auf deinem Acker geerntet hast und einer Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HErr, dein GOtt, segne in allen Werken deiner Hände.
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.