1 Wenn ihr das Land durch das Loos zum Besitzthum vertheilet; so sollet ihr ein geweihetes Stück Land Jehova als Gabe darbringen, fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und zehn tausend breit. Es soll heilig seyn, in seinem ganzen Umfange.
2 Davon sollen zum Heiligthum kommen fünf hundert (Ellen) in's Gevierte ringsum, und um dieses ein freier Platz von fünfzig Ellen.
3 Und von diesem Maße sollst du abmessen einen Raum fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und zehn tausend breit, in welchem das Heiligthum, das Allerheiligste, seyn soll.
4 Dieser geheiligte Theil des Landes soll den Priestern gehören, die im Heiligthume den Dienst verrichten, und sich nahen, um Jehova zu dienen; und dieß soll der Platz für ihre Häuser seyn, und ein Heiligthum um das Heiligthum.
5 Und fünf und zwanzig tausend (Ellen) in die Länge, und zehn tausend in die Breite sollen den Leviten, die im Tempel dienen, zum Besitz gegeben werden, mit zwanzig Zimmern.
6 Auch der Stadt sollet ihr ein Besitzthum geben, fünf tausend (Ellen) breit, und fünf und zwanzig tausend lang, neben dem heiligen Platze; es soll dem ganzen Hause Israels gehören.
7 Dem Fürsten aber soll gehören, was von beiden Seiten des heiligen Platzes sowohl, als des Besitzthumes der Stadt, vor dem heiligen Platze, und vor dem Besitzthume der Stadt auf der Abendseite gegen Abend, und auf der Morgenseite gegen Morgen zu liegt; und es soll so lang seyn wie einer der übrigen Theile von der Grenze gegen Abend bis zur Grenze gegen Morgen.
8 Dieses Land soll ihm in Israel zum Besitzthume seyn, damit meine Fürsten nicht mehr mein Volk drücken; sondern dem Hause Israels nach seinen Stämmen das Land geben.
9 So spricht der Herr Jehova: Ihr Fürsten Israels, zu viel habt ihr verübt! Lasset ab von Gewalt und Unterdrückung, und übet Recht und Gerechtigkeit; vertreibet nicht mehr mein Volk aus seinem Besitze, spricht der Herr Jehova.
10 Ihr sollet richtige Wage, und richtiges Epha, und richtiges Bath haben.
11 Das Epha und Bath sollen einerlei Maß halten. Das Bath soll den zehnten Theil vom Chomer, und das Epha auch den zehnten Theil vom Chomer halten. Nach dem Chomer soll euer Maß sich richten.
12 Ein Sekel soll zwanzig Gera halten. Ihr sollet eine Mine haben von zwanzig Sekeln, eine von fünf und zwanzig Sekeln, und eine von fünfzehn Sekeln.
13 Dieses ist die Abgabe, die ihr geben sollet: Weizen, den sechsten Theil eines Epha von einem Chomer, Gerste, den sechsten Theil eines Epha von einem Chomer.
14 Und der vorgeschriebene Theil des Oels soll seyn: Von einem Bath Oel der zehnte Theil eines Bath vom Kor; zehn Bath ein Chomer; denn zehn Bath machen einen Chomer;
15 und aus einer Herde von zwei hundert Schafen Ein Schaf von der Tränke Israels zum Speiseopfer, und Brandopfer, und Dankopfer, um sie zu versöhnen, spricht der Herr Jehova.
16 Das ganze Volk des Landes soll dem Fürsten in Israel zu dieser Abgabe verpflichtet seyn.
17 Der Fürst aber soll verbunden seyn zu den Brandopfern, Speisopfern, und Trankopfern an den Festen, und Neumonden, Sabbathen, an allen Feiertagen des Hauses Israels. Er selbst soll die Sündopfer, und Speisopfer, und Brandopfer, und Dankopfer bringen, um für das Haus Israels Versöhnung zu bewirken.
18 So spricht der Herr Jehova: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, nehmen, und das Heiligthum entsündigen.
19 Und der Priester soll vom Blute des Sündopfers nehmen, und besprengen die Pfosten des Hauses, und die vier Ecken des Absatzes am Altare, und die Pfosten des Thores des inneren Vorhofes.
20 Und so sollst du thun am siebenten Tage dieses Monats für jeden Irrenden, oder Einfältigen; und ihr sollet das Haus versöhnen.
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollet ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen; ungesäuerte Brode sollen da gegessen werden.
22 Und an diesem Tage soll der Fürst für sich, und für das ganze Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer darbringen.
23 Und während der sieben Tage des Festes soll er ein Brandopfer Jehova darbringen: Sieben Stiere, und sieben Widder, die ohne Fehler sind, täglich die sieben Tage hindurch, und täglich einen Ziegenbock zum Sündopfer.
24 Und zum Speisopfer soll er darbringen zu jedem Stier ein Epha, und zu jedem Widder ein Epha, und zu jedem Epha ein Hin Oel.
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er am Feste sieben Tage lang dieselben Opfer bringen, Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer, und Oel.
1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilet, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HErrn heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit. Der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.
2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert (Ruten) ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.
3 Und auf demselben Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen und das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HErrn treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.
5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil zu zwanzig Kammern.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend (Ruten) breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem abgesonderten Platz des Heiligtums.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten zwischen dem Platz der Priester und zwischen dem Platz der Stadt, gegen Abend und gegen Morgen; und sollen beide gegen Morgen und gegen Abend gleich lang sein.
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Hause Israel lassen für ihre Stämme.
9 Denn so spricht der HErr HErr: Ihr habt es lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; laßt ab vom Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HErr HErr.
10 Ihr sollt recht Gewicht und rechte Scheffel und recht Maß haben.
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath das zehnte Teil vom Homer habe und das Epha auch das zehnte Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.
12 Aber ein Sekel soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel.
13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich das sechste Teil eines Epha von einem Homer Weizen und das sechste Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben einen Bath, nämlich je den zehnten Bath vom Kor und den zehnten vom Homer; denn zehn Bath machen einen Homer.
15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HErr HErr.
16 Alles Volk im Lande soll solch Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.
17 Und der Fürst soll sein Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer opfern auf die Feste, Neumonden und Sabbate und auf alle hohen Feste des Hauses Israel, dazu Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
18 So spricht der HErr HErr: Am ersten Tage des ersten Monden sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Wandel sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des innern Vorhofs.
20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monden, wo jemand geirret hat oder verführet ist, daß ihr das Haus entsündiget.
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monden sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuert Brot essen.
22 Und am selbigen Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.
23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HErrn täglich ein Brandopfer tun, je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Wandel seien, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.
24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha einem Widder opfern und je ein Hin Öls zu einem Epha.
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monden soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.