1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Dieß ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: Man bringe ihn zum Priester.
3 Dann gehe der Priester vor das Lager hinaus; und es besehe ihn der Priester; und siehe! ist das Ausschlagsmal geheilt an dem Aussätzigen;
4 so gebiete der Priester, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige, reine Vögel nehme, und Cedernholz, und Koccus, und Ysop.
5 Und der Priester gebiete, daß man den einen Vogel schlachte, in ein irdenes Gefäß, über fließendem Wasser.
6 Den lebenden Vogel nehme er, und das Cedernholz, und den Koccus, und Ysop, und tauche dieses mit dem lebenden Vogel in das Blut des über fließendem Wasser geschlachteten Vogels;
7 und er sprenge auf den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, siebenmal; so reinige er ihn; und entlasse den lebenden Vogel über das Feld hin.
8 Dann wasche der, der sich reinigen läßt, seine Kleider, und scheere alle seine Haare ab, und bade sich im Wasser, so ist er rein; und nachher komme er in's Lager, doch bleibe er außerhalb seines Zeltes sieben Tage.
9 Und es geschehe am siebenten Tage, da scheere er alle seine Haare, sein Haupt, und seinen Bart, und seine Augenbrauen, und all sein Haar scheere er, und wasche seine Kleider, und bade seinen Leib im Wasser; so ist er rein.
10 Und am achten Tage nehme er zwei fehlerlose Lämmer, und ein jähriges fehlerloses Mutterlamm, und drei Zehntel Mehl zum Speisopfer, mit Oel übergossen, und ein Log Oel.
11 Dann stelle der Priester, der rein erklärt, den Mann, der sich rein erklären lassen will, mit jenen Dingen vor Jehova, an den Eingang des Versammlungszeltes.
12 Dann nehme der Priester das eine Lamm, und bringe es dar, als Schuldopfer, und das Log Oel, und bewege sie hin und her zum Webopfer vor Jehova.
13 Und er schlachte das Lamm, an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, am heiligen Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester; hochheilig ist es.
14 Dann nehme der Priester vom Blute des Schuldopfers, und der Priester streiche es an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Dann nehme der Priester vom Log Oel, und gieße es auf des Priesters linke Hand;
16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Oel, das in seiner linken Hand ist, und sprenge vom Oel mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.
17 Und vom übrigen Oel in seiner Hand streiche der Priester an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes, über das Blut des Schuldopfers.
18 Und das übrige Oel auf der Hand des Priesters gieße er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt;
19 so versöhne ihn der Priester vor Jehova. So opfere der Priester das Sündopfer, und versöhne den, der sich reinigen läßt, von seiner Unreinigkeit, und darnach schlachte er das Brandopfer.
20 Dann opfere der Priester das Brandopfer, und das Speisopfer auf dem Altare; so versöhne ihn der Priester, und er ist rein.
21 Und wenn er arm ist, und sein Vermögen nicht ausreicht; so nehme er ein Lamm als Schuldopfer zum Webopfer, das man ihn versöhne; und ein Zehntel feines Mehl, mit Oel begossen, zum Speisopfer, und ein Log Oel,
22 und zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, wozu sein Vermögen reicht; und die eine sey zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer;
23 und bringe sie am achten Tage zu seiner Reinigung dem Priester vor die Thüre des Versammlungszeltes, vor Jehova.
24 Und es nehme der Priester das Lamm zum Schuldopfer, und den Log Oel, und der Priester bewege sie hin und her, zum Webopfer vor Jehova.
25 Dann schlachte der Priester das Lamm des Schuldopfers, und nehme vom Blut des Schuldopfers, und streiche es an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Und von dem Oele gieße der Priester in die linke Hand des Priesters.
27 Dann sprenge der Priester mit seinem rechten Finger vom Oel, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.
28 Dann streiche der Priester von dem Oel, das in seiner Hand ist, an den rechten Ohrzipfel dessen, der sich reinigen läßt, und an den Daumen seiner rechten Hand, und an die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle, wo das Blut des Schuldopfers ist.
29 Und was vom Oel in der Hand des Priesters übrig ist, gieße er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, um ihn zu versöhnen vor Jehova.
30 Und er opfere die eine von den Turteltauben, oder von den jungen Tauben, wozu sein Vermögen reicht;
31 die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, neben dem Speisopfer; so versöhne der Priester den, der sich reinigen läßt, vor Jehova.
32 Dieß ist das Gesetz für den, der den Ausschlag hat, dessen Vermögen nicht zureicht bei seiner Reinigung.
33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in's Land Kanaan kommet, das ich euch zum Besitz gebe, und ich verhänge einen Ausschlag über ein Haus im Lande eures Besitzes;
35 so komme der, welchem das Haus gehört, und zeige es dem Priester an, und spreche: Wie ein Ausschlag zeigt sich's in meinem Hause.
36 Und der Priester gebiete, daß sie das Haus aufräumen, ehe der Priester hineinkommt, den Ausschlag zu besehen, damit nicht Alles, was im Hause ist, unrein werde; und alsdann gehe der Priester hinein, um das Haus zu besehen.
37 Und besieht er den Ausschlag; und siehe! es ist der Ausschlag an den Wänden des Hauses, Vertiefungen, gelblich, oder röthlich, die tiefer liegen als die Wand,
38 so gehe der Priester hinaus vor die Thüre des Hauses, und verschließe das Haus sieben Tage.
39 Und am siebenten Tage komme der Priester wieder, und besehe es; und siehe! der Ausschlag hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses;
40 so gebiete der Priester, daß man die Steine herausreiße, an denen der Ausschlag ist; und sie vor die Stadt hinaus, an einen unreinen Ort werfe.
41 Und das Haus schabe man inwendig ringsum ab, und man werfe den abgeschabten Lehmen vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort.
42 Dann nehme man andere Steine, und bringe sie an die Stelle jener Steine; und anderen Lehmen nehme man, und übertünche das Haus.
43 Wenn aber der Auschlag wiederkehret, und im Hause hervorkommt, nachdem man die Steine herausgerissen, und nachdem man das Haus abgeschabt und übertüncht hat;
44 so komme der Priester, und besehe es; und siehe! der Ausschlag hat um sich gegriffen im Hause; so ist dieß ein bösartiger Aussatz am Hause; es ist unrein.
45 Da reiße man das Haus nieder, seine Steine, und sein Holz, und allen Lehmen des Hauses, und bringe sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus geht, so lange es verschlossen ist, der sey unrein bis zum Abend.
47 Und wer im Hause schläft, der wasche seine Kleider; und wer im Hause ißt, wasche seine Kleider.
48 Und kommt der Priester, und besieht es; und siehe! der Ausschlag hat nicht um sich gegriffen im Hause, nachdem das Haus übertüncht ist; so erkläre der Priester das Haus für rein; denn der Ausschlag ist geheilt.
49 Und er nehme, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel und Cedernholz, und Koccus, und Ysop,
50 und schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser,
51 und nehme das Cedernholz, und den Ysop, und den Koccus, und den lebenden Vogel, und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels, und in das fließende Wasser, und sprenge gegen das Haus siebenmal;
52 und entsündige das Haus durch das Blut des Vogels, und durch das fließende Wasser, und durch den lebenden Vogel, und durch das Cedernholz, und durch den Ysop, und durch den Koccus;
53 und entlasse den lebenden Vogel vor die Stadt hinaus über das Feld hin; so versöhne er das Haus, und er ist rein.
54 Dieß ist das Gesetz für jeden Ausschlag, und für den Grind,
55 und für den Aussatz an Kleidern, und an Häusern;
56 und für Geschwulst, und für Schorfartiges, und für den Weißblasenausschlag;
57 um zu zeigen, an welchem Tage man unrein erklären, und an welchem Tage man rein erklären soll. Dieß ist das Gesetz für den Aussatz.
1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen,
3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist;
4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zween lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene Wolle und Ysop.
5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäß am fließenden Wasser.
6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, rosinfarbener Wolle und Ysop und in des geschlachteten Vogels Blut tunken am fließenden Wasser
7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.
8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben.
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Barte, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls.
11 Da soll der Priester denselben Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HErrn vor der Tür der Hütte des Stifts.
12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HErrn weben;
13 und danach das Lamm schlachten, da man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist das Allerheiligste.
14 Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.
15 Danach soll er des Öls aus dem Log nehmen und in seine (des Priesters) linke Hand gießen,
16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und sprengen mit seinem Finger das Öl siebenmal vor dem HErrn.
17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HErrn.
19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten
20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.
21 Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemenget, zum Speisopfer und ein Log Öl
22 und zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer;
23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HErrn.
24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll‘s alles weben vor dem HErrn;
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und des Bluts nehmen von demselben Schuldopfer und dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes;
26 und des Öls in seine (des Priesters) linke Hand gießen
27 und mit seinem rechten Finger das Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HErrn.
28 Des übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HErrn,
30 und danach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,
31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HErrn.
32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört.
33 Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
35 so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingehet, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun das Mal besiehet und findet, daß an der Wand des Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn sonst die Wand ist,
38 so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand,
40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben, und soll den abgeschabten Leimen hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Leimen nehmen und das Haus bewerfen.
43 Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist‘s gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.
45 Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen Leimen am Hause, und soll‘s hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.
47 Und wer drinnen liegt oder drinnen isset, der soll seine Kleider waschen.
48 Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er‘s reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zween Vögel, Zedernholz und rosinfarbne Wolle und Ysop
50 und den einen Vogel schlachten in einem irdenen Gefäß an einem fließenden Wasser.
51 Und soll nehmen das Zedernholz, die rosinfarbne Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und in des geschlachteten Vogels Blut tunken an dem fließenden Wasser und das Haus siebenmal besprengen.
52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit fließendem Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Ysop und mit rosinfarbner Wolle.
53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen und das Haus versöhnen, so ist‘s rein.
54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes:
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56 über die Beulen, Gnätze und Eiterweiß,
57 auf daß man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.