1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2 Redet zu den Söhnen Israels, und sprechet zu ihnen: Wenn einem Manne von seinem Fleische der Samen fließt; so ist er unrein.
3 Und so soll es mit seiner Unreinigkeit seyn bei seinem Flusse: Sein Fleisch mag seinen Fluß fließen lassen, oder sein Fleisch mag verstopft sein von seinem Flusse; so macht dieß ihn unrein.
4 Jedes Lager, auf dem der Flußkranke liegt, ist unrein, und jedes Geräth, auf dem er sitzt, ist unrein.
5 Und wer sein Lager berührt, der wasche seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
6 Und wer auf ein Geräth sitzt, auf dem der Flußkranke gesessen ist, der wasche seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
7 Und wer das Fleisch des Flußkranken anrührt, der wasche seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
8 Und wenn der Flußkranke einen Reinen anspuckt, so wasche der seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
9 Und jeder Wagensitz, auf dem der Flußkranke sitzt, sey unrein.
10 Und Jeder, der irgend etwas berührt, das er unter sich gehabt hat, sey unrein bis zum Abend; und wer es trägt, wasche seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
11 Und Jeder, den der Flußkranke anrührt, ohne seine Hände im Wasser gewaschen zu haben, der wasche seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
12 Und ein irdenes Gefäß, das der Flußkranke anrührt, werde zerbrochen; und jedes hölzerne Gefäß werde im Wasser gewaschen.
13 Und wenn der Flußkranke rein wird von seinem Flusse; so zähle er sieben Tage von da an, wo er rein geworden ist, und wasche seine Kleider, und bade seinen Leib in fließendem Wasser, so ist er rein.
14 Und am achten Tage nehme er sich zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, und komme vor Jehova an die Thüre des Versammlungszeltes, und gebe sie dem Priester.
15 Und der Priester opfere sie, die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer; so versöhne ihn der Priester vor Jehova wegen seiner Flußkrankheit.
16 Und wenn sich von einem Mann Samen ergießt; so wasche er seinen ganzen Leib im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
17 Und alle KLeider, und jedes Fell, worauf der Samen sich ergossen hat, sollen gewaschen werden im Wasser, und sie seyen unrein bis zum Abend.
18 Und wenn der Mann bei einem Weibe liegt, da der Samen sich ergießt, so sollen sie im Wasser baden, und unrein seyn bis zum Abend.
19 Und wenn ein Weib den Fluß hat, daß sie ihren Blutfluß an ihrem Fleische hat; so sey sie sieben Tage in ihrer Monats-Unreinigkeit; und jeder, der sie anrührt, sey unrein bis zum Abend.
20 Und Alles, worauf sie liegt während ihrer Monatsunreinigkeit, sey unrein, und Alles, worauf sie sitzt, sey unrein.
21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, wasche seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
22 Und Jeder, der irgend ein Geräth anrührt, worauf sie sitzt, wasche seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
23 Und wenn etwas auf dem Lager, oder auf dem Geräthe ist, worauf sie sitzt, wenn es Jemand anrührt; so sey er unrein bis zum Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr schläft während ihrer Monats-Unreinigkeit; so sey er sieben Tage unrein; und jedes Lager, auf dem er liegt, sey unrein.
25 Und wenn ein Weib viele Tage den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer Monats-Unreinigkeit; oder wenn er bei ihr über ihre Monats-Unreinigkeitszeit fließt; so sey sie unrein die ganze Zeit des Flusses ihrer Verunreinigung, wie in den Tagen ihrer Monats-Unreinigkeit.
26 Jedes Lager, worauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, sey ihr wie das Lager bei ihrer Monats-Unreinigkeit; und jedes Geräth, auf dem sie sitzt, sey unrein, wie bei ihrer Monats-Verunreinigung.
27 Und Jeder, welcher es berührt, sey unrein, und wasche seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.
28 Und wenn sie befreiet ist von ihrem Flusse; so zähle sie sich sieben Tage, und dann sey sie rein.
29 Und am achten Tage nehme sie sich zwei Turteltauben; oder zwei junge Tauben, und bringe sie dem Priester an den Eingang des Versammlungszeltes.
30 Und der Priester opfere die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer; so versöhne sie der Priester vor Jehova von dem Flusse ihrer Verunreinigung.
31 Warnet also die Söhne Israels vor ihrer Verunreinigung, damit sie nicht sterben wegen ihrer Verunreinigung, indem sie meine Wohnung, die unter ihnen ist, verunreinigen.
32 Dieß ist das Gesetz für den, welcher an dem Samenflusse leidet, und für den, von welchem der Samen sich ergießt, und der sich dadurch verunreinigt;
33 und für die, welche an ihrer Monats-Unreinigkeit leidet, und für Jeden, der seinen Fluß hat, es sey Mann oder Weib, und für den Mann, der bei einer Unreinen liegt.
1 Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß eitert oder verstopft ist.
4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzet, wird unrein werden.
5 Und wer sein Lager anrühret; der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
6 Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
7 Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
10 Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
11 Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäschet, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
12 Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nach dem er rein worden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und vor den HErrn bringen vor der Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.
15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HErrn seines Flusses halben.
16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgehet, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
17 Und das Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen beflecket ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend
18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein sein; und worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21 Und wer ihr Lager anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
22 Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
23 Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.
25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer Absonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich der Unreinigkeit ihrer Absonderung.
27 Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; danach soll sie rein sein.
29 Und am achten Tage soll sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer und sie versöhnen vor dem HErrn über dem Fluß ihrer Unreinigkeit.
31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter euch ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.