1 Und wenn Jemand sich versündigt, und die Stimme des Fluches hört, und er selbst Zeuge ist, oder es gesehen hat, oder es weiß, wenn er es nicht anzeigt; so trägt er seine Schuld.
2 Und wenn Jemand irgendetwas Unreines anrührt, sey es das Aas eines unreinen wilden Thieres, oder das Aas eines unreinen zahmen Thieres, oder das Aas eines unreinen kriechenden Thieres, und es ist ihm unbewußt; so ist er unrein, und hat sich verschuldet.
3 Und wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in irgendeiner Verunreinigung, worin er sich verunreinigt hat, und es war ihm unbewußt, und er erkennt es; so hat er sich verschuldet;
4 oder wenn Jemand schwört, und über die Lippen hinschwätzt - zum Bösen oder zum Guten - zu Allem, was derselbe schwätzt, mit einem Schwur, und es war ihm unbewußt, und er erkennt es; so hat er sich in einem dieser Dinge verschuldet.
5 Und es geschehe, wenn er in einem dieser Dinge sich verschuldet hat; so soll er bekennen, was er darin gesündigt hat;
6 und sein Schuldopfer Jehova bringen für seine Sünde, die er begangen hat, vom Kleinvieh ein Mutterschaf, oder eine Ziege, zum Sündopfer, und der Priester versöhne ihn wegen seiner Schuld.
7 Wenn aber sein Vermögen nicht hinreichend genug ist für ein Schaf, so bringe er für seine Schuld, die er begangen hat, Jehova zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8 Die bringe er dem Priester; der bringe das, welches zum Sündopfer bestimmt ist, zuerst dar, und knicke seinen Kopf nach dem Genick zu, reiße ihn aber nicht ab
9 Und er sprenge vom Blute des Sündopfers an die Wand des Altares; was aber vom Blute übrig bleibt, das komme an den Fußboden des Altares; dieß ist ein Sündopfer.
10 Und die zweite opfere er zum Brandopfer nach der Gebühr; so versöhne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben seyn.
11 Und wenn sein Vermögen nicht zu zwei Turteltauben, oder zu zwei jungen Tauben hinreicht; so bringe er als Opfergabe für seine Sünden den zehnten Theil eines Epha feines Mehl zum Sündopfer; er thue darauf kein Oel, und lege darauf keinen Weihrauch, weil es ein Sündopfer ist.
12 Und er bringe es dem Priester, und nehme davon eine Handvoll zum Opfertheil, und zünde es an auf dem Altare, Jehova zum Opfer; ein Sündopfer ist dieß.
13 So versöhne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er begangen hat in irgend einem jener Dinge, und es wird ihm vergeben seyn; dann gehöre es dem Priester, wie beim Speisopfer.
14 Ferner redete Jehova zu Mose und sprach:
15 Wenn Jemand sich vergeht, und aus Versehen sündigt an etwas, das Jehova geheiligt ist; so bringe er Jehova sein Schuldopfer dar, einen fehlerlosen Widder von der Herde, nach deiner Werthschätzung nach Sekeln Silbers, nach dem Sekel des Heiligthumes, der Schuld gemäß.
16 Und was er am Geheiligten gesündigt hat, soll er ersetzen; und den fünften Theil davon soll er dazu legen, und es dem Priester geben; und der Priester versöhne ihn durch den Widder des Schuldopfers; so wird ihm vergeben seyn.
17 Und wenn Jemand sich versündigt, und eines gethan hat von den Verboten Jehova's, die man nicht thun soll, und es nicht wußte; so hat er sich verschuldet, und trägt seine Schuld;
18 und er bringe einen fehlerlosen Widder von der Herde, nach deiner Werthschätzung, gemäß der Schuld, dem Priester; und der Priester versöhne ihn wegen seines Versehens, das er begangen hat, und nichts wußte; so wird ihm vergeben seyn.
19 Ein Schuldopfer ist dieß; vergangen hat er sich gegen Jehova.
1 Wenn eine Seele sündigen würde, daß er einen Fluch höret, und er des Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der ist einer Missetat schuldig.
2 Oder wenn eine Seele etwas Unreines anrühret, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehes oder Gewürmes, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.
3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrühret, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und wird‘s inne, der hat sich verschuldet.
4 Oder wenn eine Seele schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er‘s bedacht), und wird‘s inne, der hat sich an der einem verschuldet.
5 Wenn es nun geschiehet, daß er sich der eines verschuldet und erkennet sich, daß er daran gesündigt hat,
6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HErrn bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.
7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HErrn für seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8 Und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen.
9 Und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer.
10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird‘s ihm vergeben.
11 Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer.
12 Und soll‘s zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Sündopfer.
13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird‘s ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer.
14 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich eine Seele vergreift, daß sie es versiehet, und sich versündiget an dem, das dem HErrn geweihet ist, soll sie ihr Schuldopfer dem HErrn bringen, einen Widder ohne Wandel von der Herde, der zween Sekel Silbers wert sei nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll‘s dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird‘s ihm vergeben.
17 Wenn eine Seele sündiget und tut wider irgend ein Gebot des HErrn, das sie nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt, die hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig.
18 Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Wandel, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird‘s ihm vergeben.
19 Das ist das Schuldopfer, das er dem HErrn verfallen ist.
20 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
21 Wenn eine Seele sündigen würde und sich an dem HErrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen verleugnet, was er ihm befohlen hat, oder das ihm zu treuer Hand getan ist, oder das er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht,
22 oder, das verloren ist, funden hat, und leugnet solches mit einem falschen Eide, wie es der eines ist, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut:
23 wenn‘s nun geschiehet, daß er also sündiget und sich verschuldet, soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er funden hat,
24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu das fünfte Teil drüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
25 Aber für seine Schuld soll er dem HErrn zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Wandel bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HErrn; so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.