1 Und dieß ist das Gesetz für das Schuldopfer; hochheilig ist es.
2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, schlachte man das Schuldopfer; und sein Blut sprenge man auf den Altar ringsum.
3 Und all sein Fett bringe man dar von ihm, den Schwanz, und das Fett, das die Eingeweide bedeckt.
4 und die zwei Nieren, und das Fett an denselben, das über den Lendenmuskeln ist, und das Netz über der Leber; und an den Nieren nehme man es weg.
5 Und der Priester zünde dieß an auf dem Altare, Jehova zum Opfer; ein Schuldopfer ist dieß.
6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; am heiligen Orte soll man es essen; hochheilig ist es!
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; Ein Gesetz haben sie; dem Priester, der damit sühnt, gehört es.
8 Und was den Priester betrifft, welcher das Brandopfer von Jemand darbringt; so soll das Fell des Brandopfers, das er darbringt, demselben Priester gehören.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken wird, und Alles was auf dem Roste, und in der Pfanne gemacht wird, gehört dem Priester, der es darbringt.
10 Und alles Speisopfer, das mit Oel begossen, und das trocken ist, gehört allen Söhnen Aarons, Einem wie dem Andern.
11 Und dieß ist das Gesetz für das Dankopfer, das man Jehova darbringt:
12 Wenn man zum Lobe es darbringt; so soll man mit dem Lobopfer ungesäuerte Kuchen mit Oel begossen, und ungesäuerte Fladen, mit Oel überstrichen, und hart gebackenes feines Mehl, Kuchen mit Oel begossen, darbringen.
13 Mit gesäuertem Brodkuchen bringe man dar seine Gabe, mit dem Lobopfer sein Dankopfer.
14 Und von der ganzen Gabe bringe man einen [Brodkuchen] Jehova als Hebopfer dar; er gehört dem Priester, welcher das Blut des Dankopfers sprengt.
15 Und das Fleisch des Lob- und Dankopfers soll an dem Tage, an dem es dargebracht wird, gegessen werden; man soll nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.
16 Und wenn das Opfer seiner Gabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist; so soll man es an dem Tage, da er sein Dankopfer darbringt, essen; aber auch am andern Tage, wenn Etwas davon übrig geblieben ist, darf man es essen.
17 Aber was vom Opferfleische übrig bleibt bis zum dritten Tage, das soll im Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn man vom Dankopferfleische am dritten Tage ißt; so wird es nicht wohlgefällig seyn; dem, welcher es gebracht hat, wird es nicht angerechnet werden; ein Gräuel wird es seyn; und wer davon ißt, hat sein Vergehen auf sich.
19 Aber jenes Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen; es soll im Feuer verbrannt werden; was sonst das Fleisch betrifft, so darf es jeder Reine essen.
20 Und wer Fleisch vom Dankopfer, daß Jehova gehört, ißt, da er eine Verunreinigung auf sich hat; ein Solcher soll ausgerottet werden aus seinem Volke.
21 Und wenn Jemand irgend etwas Unreines anrührt, einen unreinen Menschen, oder ein unreines Thier, oder irgend einen unreinen Gräuel; und ißt vom Dankopferfleische, das Jehova gehört; ein Solcher soll ausgerottet werden aus seinem Volke.
22 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
23 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Kein Fett eines Stiers, und eines Lammes, und einer Ziege sollet ihr essen.
24 Und das Fett eines Aases, und das Fett eines Zerrissenen, darf zu allerlei Gebrauch verwendet werden; aber essen sollet ihr es durchaus nicht.
25 Denn Jeder, der Fett von einem Thiere ißt, von welchem man Jehova ein Opfer darbringt; ein Solcher, der es ißt, soll ausgerottet werden aus seinem Volke.
26 Und kein Blut sollet ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sey vom Vogel oder vom vierfüßigen Thiere.
27 Jeder, der irgend Blut ißt, ein solcher soll ausgerottet werden aus seinem Volke.
28 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
29 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wer Jehova sein Dankopfer darbringen will, der bringe seine Opfergabe Jehova von seinem Dankopfer.
30 Mit seinen Händen bringe er das Opfer Jehova's, das Fett sammt der Brust bringe er, die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben.
31 Dann zünde der Priester das Fett an auf dem Altare, und die Brust gehöre Aaron und seinen Söhnen.
32 Und den rechten Schenkel gebet als Hebopfer dem Priester von euren Dankopfern.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut der Dankopfer darbringt, und das Fett, dem werde der rechte Schenkel zu Theil.
34 Denn die Brust zum Webopfer und den Schenkel zum Hebopfer nehme ich von den Söhnen Israels, von ihren Dankopfern, und gebe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen als ewige Satzung von den Söhnen Israels.
35 Dieß ist der Antheil Aarons, und der Antheil seiner Söhne an den Opfern Jehova's, an dem Tage, da er sie vorführte, um als Priester Jehova zu dienen,
36 den Jehova, ihnen zu geben, gebot, an dem Tage, da er sie salbte, von den Söhnen Israels; eine ewige Satzung durch ihre Geschlechter hinab.
37 Dieß ist das Gesetz für das Brandopfer, für das Speisopfer, und für das Sündopfer, und für das Schuldopfer, und für das Einweihungsopfer, und für das Dankopfer,
38 welches Jehova dem Mose gebot, auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Söhnen Israels gebot, Jehova ihre Opfergaben darzubringen in der Wüste Sinai.
1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; und das ist das Allerheiligste.
2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und seines Bluts auf den Altar umhersprengen.
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am Eingeweide,
4 die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5 Und der Priester soll‘s auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Schuldopfer.
6 Was männlich ist unter den Priestern, sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist das Allerheiligste.
7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und soll des Priesters sein, der dadurch versöhnet.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll desselben Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll des Priesters sein, der es opfert.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemenget oder trocken ist, soll aller Aarons Kinder sein, eines wie des andern.
11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HErrn opfert.
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemenget.
13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf einem Kuchen von gesäuertem Brot zum Lobopfer seines Dankopfers.
14 Und soll einen von den allen dem HErrn zur Hebe opfern; und soll des Priesters sein, der das Blut des Dankopfers sprenget.
15 Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.
16 Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man‘s doch essen.
17 Aber was von geopfertem Fleisch überbleibet am dritten Tag, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
19 Und das Fleisch, das etwas Unreines anrühret, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll des Fleisches essen.
20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HErrn zugehöret, derselben Unreinigkeit sei auf ihr, und sie wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrühret, es sei ein unreiner Mensch, Vieh, oder was sonst greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers isset, das dem HErrn zugehöret, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
22 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz aber essen sollt ihr‘s nicht.
25 Denn wer das Fett isset vom Vieh, das dem HErrn zum Opfer gegeben ist, dieselbe Seele soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo ihr wohnet.
27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
28 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HErrn sein Dankopfer tun will, der soll auch mitbringen, was zum Dankopfer dem HErrn gehöret.
30 Er soll‘s aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HErrn; nämlich das Fett an der Brust soll er bringen samt der Brust, daß sie eine Webe werden vor dem HErrn.
31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.
33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
35 Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HErrn des Tages, da sie überantwortet wurden, Priester zu sein dem HErrn,
36 da der HErr gebot am Tage, da er sie salbete, daß ihm gegeben werden sollte von den Kindern Israel zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
37 Und dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
38 das der HErr Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HErrn in der Wüste Sinai.