1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2 Dieß ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Sage zu den Söhnen Israels, daß sie dir eine fehlerlose rothe Kuh bringen, die kein Gebrechen hat, auf die noch kein Joch gekommen ist.
3 Und gebet sie Eleasar, dem Priester; dieser führe sie vor das Lager hinaus, und schlachte sie vor ihm.
4 Dann nehme Eleasar, der Priester, von ihrem Blute mit seinem Finger, und sprenge gegen das Versammlungszelt von ihrem Blute siebenmal.
5 Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen; ihre Haut, und ihr Fleisch, und ihr Blut, sammt ihrem Mist soll man verbrennen.
6 Dann nehme der Priester Cedernholz und Ysop, und Koccus, und werfe dieses mitten in den Brand der Kuh.
7 Hierauf wasche der Priester seine Kleider, und bade seinen Leib im Wasser; und dann komme er in's Lager; und unrein sey der Priester bis zum Abend.
8 Und der, welcher sie verbrannt hat, wasche seine Kleider im Wasser, und bade seinen Leib im Wasser; und sey unrein bis zum Abend.
9 Ein reiner Mann aber sammle die Asche von der Kuh, und hinterlege sie an einem reinen Ort, außerhalb des Lagers; daß sie der Gemeinde der Söhne Israels diene zur Aufbewahrung für das Reinigungswasser; dieß ist ein Sündopfer.
10 Und der, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, wasche seine Kleider, und sey unrein bis zum Abend. Und dieß sey den Söhnen Israels, und den Fremden, die unter ihnen sich aufhalten, eine ewige Satzung:
11 Wer einen Todten anrührt, den Leichnam irgend eines Menschen, der sey unrein sieben Tage.
12 Er soll sich damit entsündigen am dritten Tage, und am siebenten Tage, so wird er rein seyn; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten und am siebenten Tage, so ist er nicht rein.
13 Jeder der einen Todten anrührt, den Leichnam eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jehova's, und ausgerottet werde ein Solcher aus Israel; denn wenn das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er fernerhin unrein, seine Unreinigkeit bleibt auf ihm.
14 Dieß ist das Gesetz, wenn Jemand in seinem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt kommt, und Jeder, der im Zelte ist, sey unrein sieben Tage.
15 Und jedes offene Gefäß, das keinen festanschließenden Deckel über sich hat, sey unrein.
16 Und Jeder, der auf dem Felde einen mit dem Schwert Ermordeten, oder einen Gestorbenen, oder ein Menschenbein, oder ein Grab anrührt, sey sieben Tage unrein.
17 Und man soll für den Unreinen von der Asche des verbrannten Sündopfers nehmen, und fließendes Wasser darauf gießen in ein Gefäß.
18 Und ein reiner Mann nehme Ysop, und tauche in das Wasser, und besprenge das Zelt und alles Geräth, und die Menschen, die darin sind; und denjenigen, der ein Gebein angerührt hat, oder einen Ermordeten, oder einen Gestorbenen, oder ein Grab.
19 So besprenge der Reine den Unreinen am dritten, und am siebenten Tage, und entsündige ihn am siebenten Tage; dann wasche er seine Kleider, und bade im Wasser, und sey rein am Abend.
20 Und ein Mann, der unrein ist, und sich nicht entsündigt, ein solcher soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn das Heiligthum Jehova's hat er verunreinigt, das Reinigungswasser ist nicht auf ihn gesprengt; er ist unrein.
21 Und dieß sey ihnen zur ewigen Satzung: Wer das Reinigungswasser sprengt, wasche seine Kleider; und wer das Reinigungswasser berührt, sey unrein bis zum Abend.
22 Und Alles, was ein Unreiner anrührt, wird unrein, und Jeder, der ihn berührt, sey unrein bis zum Abend.
1 Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HErr geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen eine rötliche Kuh ohne Wandel, an der kein Fehl sei, und auf die noch nie kein Joch kommen ist.
3 Und gebet sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen:
4 Und Eleasar, der Priester, soll ihres Bluts mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts sieben mal sprengen,
5 und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beide ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist.
6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und rosinrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen,
7 und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und danach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend.
8 Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten außer dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahret werde für die Gemeine der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.
10 Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgeraffet hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen.
11 Wer nun irgend einen toten Menschen anrühret, der wird sieben Tage unrein sein.
12 Der soll sich hiemit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündiget, so wird er nicht rein werden.
13 Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrühret und sich nicht entsündigen wollte, der verunreiniget die Wohnung des HErrn, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprenget ist, so ist er unrein, solange er sich nicht davon reinigen läßt.
14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in der Hütte stirbt: Wer in die Hütte gehet; und alles, was in der Hütte ist, soll unrein sein sieben Tage.
15 Und alles offene Geräte, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein.
16 Auch wer anrühret auf dem Felde einen Erschlagenen mit dem Schwert oder einen Toten, eines Menschen Bein, oder Grab, der ist unrein sieben Tage.
17 So sollen sie nun für den Unreinen nehmen der Asche dieses verbrannten Sündopfers und fließend Wasser drauf tun in ein Gefäß.
18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die drinnen sind; also auch den, der eines Toten Bein oder Erschlagenen oder Toten oder Grab angerühret hat.
19 Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage besprengen und ihn am siebenten Tage entsündigen; und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, so wird er am Abend rein.
20 Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeine; denn er hat das Heiligtum des HErrn verunreiniget und ist mit Sprengwasser nicht besprenget; darum ist er unrein.
21 Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprenget hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Sprengwasser anrühret, der soll unrein sein bis an den Abend.
22 Und alles, was er anrühret, wird unrein werden, und welche Seele er anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.