1 Und Mose sprach zu den Söhnen Israels Alles, was Jehova dem Mose geboten hatte.
2 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israels, und sprach: Dieß ist das Wort, das Jehova geboten hat.
3 Wenn ein Mann Jehova ein Gelübde thut, oder einen Eid schwört, so daß er mit einem Enthaltungsgelübde seine Seele bindet; so soll er sein Wort nicht brechen; Alles , was aus seinem Munde gegangen ist, soll er thun.
4 Und wenn ein Weib Jehova ein Gelübde thut, und mit einem Enthaltungsgelübde sich bindet im Hause ihres Vaters in ihren Mädchenjahren;
5 und ihr Vater hört ihr Gelübde, und ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele bindet, aber ihr Vater schweigt dazu; so sollen alle ihre Gelübde Gültigkeit haben; und alle Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele bindet, sollen Gültigkeit haben.
6 Wenn aber ihr Vater ihr es wehrt, an dem Tage, wo er's hört, so sollen alle ihre Gelübde, und die Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele bindet, keine Gültigkeit haben, und Jehova wird ihr vergeben; denn ihr Vater hat ihr gewehrt.
7 Und wenn sie einem Manne gehört, und ein Gelübde auf sich legt, oder ihren Lippen etwas entfährt, was ihre Seele bindet;
8 und ihr Mann hört es, schweigt aber dazu an dem Tage, da er es hört; so sollen ihre Gelübde Gültigkeit haben, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen gelten.
9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt; so hat er ihr Gelübde aufgehoben, das auf ihr liegt, und was ihren Lippen entfahren ist, und das sie auf ihre Seele gebunden hat; und Jehova wird ihr vergeben.
10 Aber das Gelübde einer Wittwe und einer Verstoßenen, Alles, was sie auf ihre Seele bindet, soll für sie gelten.
11 Und wenn sie im Hause ihres Mannes ein Gelübde thut, oder ihre Seele mit einem Enthaltungsgelübde bindet durch einen Eid;
12 und ihr Mann hört es, schweigt aber dazu, und wehrt ihr nicht; so sollen alle ihre Gelübde Gültigkeit haben und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen gelten.
13 Wenn aber ihr Mann dieselben aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte; so soll nichts von dem, was ihren Lippen entfahren ist, und keines ihrer Gelübde, und nichts von dem, womit sie ihre Seele gebunden hat, Gültigkeit haben; ihr Mann hat dieselben aufgehoben; und Jehova wird ihr vergeben.
14 Alle Gelübde und alle Eide der Enthaltung, sich zu kasteien, kann ihr Mann gültig erklären, und kann ihr Mann aufheben.
15 Wenn aber ihr Mann dazu schweigt von diesem Tage bis zum folgenden; so macht er alle ihre Gelübde gültig, und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf sich legte; er macht sie gültig, weil er dazu geschwiegen hat am Tage, da er sie hörte.
16 Wenn er sie aber aufhebt, nachdem er sie gehört hat; so hat er ihre Schuld auf sich.
17 Dieß sind die Satzungen, die Jehova dem Mose geboten hat, zwischen dem Manne und seinem Weibe, zwischen dem Vater und seiner Tochter, während ihrer Mädchenjahre in ihres Vaters Hause.
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte.
2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist‘s, das der HErr geboten hat:
3 Wenn jemand dem HErrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
4 Wenn ein Weibsbild dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist;
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie tut über ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweiget dazu: so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, des sie sich über ihre Seele verbunden hat.
6 Wo aber ihr Vater wehret des Tages, wenn er‘s höret, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat; und der HErr wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehret hat.
7 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis über ihre Seele;
8 und der Mann höret‘s und schweiget desselben Tages stille: so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat.
9 Wo aber ihr Mann wehret des Tages, wenn er‘s höret, so ist ihr Gelübde los, das sie auf ihr hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HErr wird ihr gnädig sein.
10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen: alles, wes sie sich verbindet über ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn jemandes Gesinde gelobet oder sich mit einem Eide verbindet über seine Seele;
12 und der Hausherr höret‘s und schweiget dazu und wehret‘s nicht: so gilt all dasselbe Gelübde und alles, wes es sich verbunden hat über seine Seele.
13 Macht‘s aber der Hausherr des Tages los, wenn er‘s höret, so gilt‘s nicht, was aus seinen Lippen gegangen ist, das es gelobet oder sich verbunden hat über seine Seele; denn der Hausherr hat‘s los gemacht; und der HErr wird ihm gnädig sein.
14 Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:
15 Wenn er dazu schweiget von einem Tage zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde und Verbündnisse, die es auf ihm hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er‘s hörete.
16 Wird er‘s aber schwächen, nachdem er‘s gehöret hat, so soll er die Missetat tragen.
17 Das sind die Satzungen, die der HErr Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, weil sie noch eine Magd ist in ihres Vaters Hause.