1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Gebiete den Söhnen Israels, daß sie vom Lager entfernen alle Aussätzigen, und alle mit dem Samenflusse Behafteten, und Alle, die sich an einem Todten verunreinigt haben.
3 Männliche und Weibliche entfernet, vor das Lager hinaus entfernet sie, Daß sie euer Lager nicht verunreinigen; da ich unter euch wohne.
4 Und die Söhne Israels machten es so, und entfernten sie vor das Lager hinaus; wie Jehova zu Mose geredet hatte, so machten es die Söhne Israels.
5 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
6 Rede zu den Söhnen Israels: Wenn ein Mann, oder ein Weib in irgend Etwas sich versündigt gegen Jemand, und sich gegen Jemand verfehlt; so hat diese Seele sich verschuldet.
7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen; und sollen die Schuld vergüten nach ihrem ganzen Werthe, und den fünften Theil dazu setzen, und dem geben, an dem sie sich verschuldet haben.
8 Und ist kein Nächstverwander da, dem er die Schuld bezahlen kann; so ist die Schuld Jehova zu erstatten, dem Priester, außerdem ein Widder zur Versöhnung, mit dem man ihn versöhnt.
9 Und alle Hebopfer von Allen, was die Söhne Israels weihen, was sie dem Priester darbringen, gehören ihm.
10 Und was Jemand weihet, gehört ihm; und was Jemand dem Priester gibt, gehört ihm.
11 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
12 Rede zu den Söhnen Israels, und sprich zu ihnen: Wenn Jemanden sein Weib untreu ist, und sich an ihm vergeht;
13 und Jemand sie beschläft, und es vor den Augen ihres Mannes verborgen bleibt, und sie es verheimlicht, daß sie unrein sey, und kein Zeuge da ist gegen sie, und sie nicht ergriffen worden;
14 wenn dann der Geist der Eifersucht über ihn kommt, und er eifersüchtig wird über sein Weib, ob sie wohl verunreinigt sey; oder wenn der Geist der Eifersucht über ihn kommt, und er eifersüchtig wird über sein Weib, ob sie nicht verunreinigt sey;
15 so bringe der Mann sein Weib zum Priester, und bringe ihre Opfergabe für sie, den zehnten Theil eines Epha Gerstenmehl; er gieße kein Oel darauf, und lege keinen Weihrauch darauf; denn ein Opfer der Eifersucht ist es, ein Nachdenkungsopfer, das die Missethat zum Vorschein bringen soll.
16 Und der Priester bring sie herzu, und stelle sie vor Jehova.
17 Da nehme der Priester heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß; und von dem Staube, und von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, nehme der Priester, und thue ihn in das Wasser.
18 Dann stelle der Priester das Weib vor Jehova, und entblöße das Haupt des Weibes, und lege auf ihre Hand das Opfer des Nachdenkens, das ein Opfer der Eifersucht ist; und in der Hand des Priesters sey das Bitterwasser des Fluches.
19 Dann beschwöre sie der Priester, und spreche zu dem Weibe: Wenn kein Mann bei dir geschlafen hat, und wenn du nicht durch Verunreinigung untreu gegen deinen Mann gewesen bist; so bleibe ungestraft durch dieses Bitterwasser des Fluches.
20 Aber wenn du untreu gegen deinen Mann gewesen bist, und wenn du dich verunreinigt hast, und ein Anderer bei dir geschlafen hat außer deinem Manne;
21 so beschwöre der Priester das Weib mit dem Schwure des Fluches, und der Priester spreche zum Weibe: Jehova mache dich zum Fluche, und zum Schwur unter deinem Volke; Jehova lasse deine Hüfte schwinden, und deinen Bauch schwellen!
22 Ja, es komme dieses Fluchwasser in deine Eingeweide; es mache deinen Bauch schwellen, und deine Hüfte schwinden! Und das Weib spreche: Amen, Amen.
23 Dann schreibe der Priester diese Flüche auf ein Buch, und wische es ab mit dem Bitterwasser.
24 Und lasse das Weib das Bitterwasser des Fluches trinken; damit in sie komme das Fluchwasser zur Bitterkeit.
25 Und der Priester nehme von der Hand des Weibes das Opfer der Eifersucht, bewege hin und her das Opfer vor Jehova, und bringe es auf den Altar;
26 und der Priester nehme eine Handvoll vom Opfer zu ihrem Opfertheile, und verbrenne es auf dem Altar; und hierauf lasse er das Weib das Wasser trinken.
27 Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird es geschehen, daß, wenn sie sich verunreinigt und an ihrem Manne sich vergangen hat, das Fluchwasser in sie kommen wird zur Bitterkeit; und ihr Leib wird aufschwellen, und ihre Hüfte schwinden; und das Weib wird zum Fluche unter ihrem Volke werden.
28 Und wenn das Weib sich nicht verunreinigt hat, und sie ist rein; so wird sie ungestraft bleiben, und sehr fruchtbar werden.
29 Dieß ist das Gesetz in Betreff der Eifersucht. Wenn ein Weib gegen ihren Mann untreu ist und sich verunreinigt;
30 oder wenn einen Mann der Geist der Eifersucht ergreift, daß er eifersüchtig gegen sein Weib wird; so stelle er sein Weib vor Jehova; und der Priester thue an ihr ganz nach diesem Gesetze.
31 Und der Mann sey frei von Missethat, dieses Weib aber trage ihre Missethat.
1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Gebeut den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben und die an den Toten unrein worden sind.
3 Beide Mann und Weib sollen sie hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihre Lager verunreinigen, darinnen ich unter ihnen wohne.
4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HErr zu Mose geredet hatte.
5 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HErrn damit versündiget, so hat die Seele eine Schuld auf ihr;
7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumma, und darüber das fünfte Teil dazu tun und dem geben, an dem sie sich verschuldiget haben.
8 Ist aber niemand da, dem man‘s bezahlen sollte, so soll man‘s dem HErrn geben für den Priester über den Widder der Versöhnung, damit er versöhnet wird.
9 Desgleichen soll alle Hebe von allem das die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.
10 Und wer etwas heiliget, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein:
11 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib sich verliefe und sich an ihm versündigte,
13 und jemand sie fleischlich beschläft, und würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde verdeckt, daß sie unrein worden ist, und kann sie nicht überzeugen, denn sie ist nicht drinnen begriffen,
14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein:
15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, den Zehnten Epha Gerstenmehls, und soll kein Öl drauf gießen, noch Weihrauch drauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rüget.
16 Da soll sie der Priester herzuführen und vor den HErrn stellen,
17 und des heiligen Wassers nehmen in ein irden Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun,
18 und soll das Weib vor den HErrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der Priestersoll in seiner Hand bitter verflucht Wasser haben;
19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann dich beschlafen, und hast dich nicht von deinem Manne verlaufen, daß du dich verunreiniget hast, so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden.
20 Wo du dich aber von deinem Manne verlaufen hast, daß du unrein bist, und hat jemand dich beschlafen außer deinem Manne,
21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluche und soll zu ihr sagen: Der HErr setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HErr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!
22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!
23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen;
24 und soll dem Weibe von dem bittern verfluchten Wasser zu trinken geben. Und wenn das verfluchte bittere Wasser in sie gegangen ist,
25 soll der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HErrn weben und auf dem Altar opfern, nämlich:
26 soll er eine Handvoll des Speisopfers nehmen zu ihrem Rügeopfer und auf dem Altar anzünden und danach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.
27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Manne versündiget, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk.
28 Ist aber ein solch Weib nicht verunreiniget; sondern rein; so wird‘s, ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden.
29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib sich von ihrem Manne verläuft und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um seinWeib eifert, daß er‘s stelle vor den HErrn, und der Priester an ihr tue alles nach diesem Gesetze.
31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.