6 wenn da anders Jemand ohne Tadel, Eines Weibes Mann ist, der gläubige Kinder hat, die weder durch liederliches Leben berüchtigt, noch ungehorsam sind.
7 Denn ein Bischof muß als Haushalter Gottes unbescholten seyn, nicht anmaßend, nicht zornmüthig, nicht dem Trunke, nicht der Zänkerei, nicht schändlicher Gewinnsucht ergeben;
8 sondern gastfrei, Freund alles Guten, gesetzt, gerecht, fromm, enthaltsam,
9 und sich, dem Unterrichte gemäß, fest an die zuverlässige Lehre halten, daß er tüchtig sey, in der gesunden Lehre sowohl zu stärken, als auch die Gegner zu widerlegen.
6 wo einer ist untadelig, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder habe, nicht berüchtiget, daß sie Schwelger und ungehorsam sind.
7 Denn ein Bischof soll untadelig sein, als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht zornig, nicht ein Weinsäufer, nicht pochen, nicht unehrliche Hantierung treiben,
8 sondern gastfrei, gütig, züchtig, gerecht, heilig, keusch
9 und halte ob dem Wort, das gewiß ist und lehren kann, auf daß er mächtig sei, zu ermahnen durch die heilsame Lehre und zu strafen die Widersprecher.