39 Die Frau ist an das Ehegesetz gebunden, so lange ihr Mann lebt; ist aber ihr Mann entschlafen, so hat sie Freiheit, mit wem sie will, sich zu verheirathen, nur daß es im Herrn geschehe.
39 Die Frau ist an das Ehegesetz gebunden, so lange ihr Mann lebt; ist aber ihr Mann entschlafen, so hat sie Freiheit, mit wem sie will, sich zu verheirathen, nur daß es im Herrn geschehe.