1 Söhne Jehova's, eures Gottes, seyd ihr; ihr sollet euch keine Einschnitte machen, und euch nicht kahl scheeren über euern Augen um eines Todten willen.
2 Denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott; und dich hat Jehova erwählt, sein eigenthümliches Volk zu seyn aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind.
3 Du sollst keinen Gräuel essen!
4 Dieß sind die Thiere, die ihr essen dürfet: Den Stier, das Schaf, und die Ziege,
5 den Hirsch, und die Gazelle, und den Damhirsch, und den Steinbock, und den Weißsteiß, und die Bergziege, und den Samer,
6 und jedes Thier, das Klauen, und die Klauen in zwei spaltet, das wiederkäuet unter den Thieren, das dürfet ihr essen;
7 aber diese dürfet ihr nicht essen von denen, die wiederkäuen, und von denen, die gespaltene Klauen haben: das Kameel, und den Hasen, und den Springhasen, denn sie käuen wieder, haben aber keine gespaltenen Klauen; unrein seyen sie euch!
8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Klauen, käuet aber nicht wieder; unrein sey es euch, von seinem Fleische esset nicht, und sein Aas rühret nicht an!
9 Dieß dürfet ihr essen von Allem, was im Wasser ist: Alles was Floßfedern und Schuppen hat, dürfet ihr essen.
10 Aber Alles, was keine Floßfedern, und keine Schuppen hat, dürfet ihr nicht essen, unrein sey es euch!
11 Alle reinen Vögel dürfet ihr essen.
12 Und diese sind's, die ihr nicht essen dürfet: Der Adler, und der Beinbrecher, und der Meeradler,
13 und der Geier, und der Falke, und der schwarze Geier nach seiner Art,
14 und alle Raben nach ihren Arten,
15 und der Strauß, und die Nachteule, und die Seemeve, und der Habicht nach seiner Art,
16 und das Käuzchen, und der Ibis, und der Schwan,
17 und der Pelikan, und der Aasgeier, und Sturzpelikan,
18 und der Storch, und der Brachvogel nach seiner Art, und der Wiedehopf, und die Fledermaus.
19 Und alles geflügelte Gewürm sey euch unrein; es darf nicht gegessen werden.
20 Alle reinen Vögel dürfet ihr essen.
21 Ihr dürfet kein Aas essen, dem Fremdling, der in deinen Thoren ist, gib es, der mag es essen, oder verkaufe es an einen Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. Du sollst das Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.
22 Verzehnten sollst du allen Ertrag deiner Aussaat, was jährlich aus deinem Acker kommt.
23 Und du sollst essen vor Jehova, deinem Gott, an dem Orte, den er wählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, den Zehnten von deinem Getreide, von deinem Most, und von deinem Oel, und die Erstgeburten von deinem Großviehe, und deinem Kleinviehe, damit du lernest fürchten Jehova, deinen Gott, allezeit.
24 Und wenn dir der Weg zu groß ist, so daß du es nicht hintragen kannst, weil der Ort zu entfernt von dir ist, den Jehova, dein Gott, wählen wird, seinen Namen dorthin zu legen; wenn dich Jehova, dein Gott, gesegnet hat;
25 so gib es weg um Silber, und binde das Silber zusammen in deine Hand, und gehe an den Ort, den Jehova, dein Gott, wählen wird,
26 und gib das Silber aus für das, wozu deine Seele Lust hat, für Großvieh oder Kleinvieh, für Wein, oder für starke Getränke, oder für sonst etwas, was deine Seele verlangt, und iß es daselbst vor Jehova, deinem Gott; und freue dich, du und deine Familie.
27 Was den Leviten betrifft, der in deinen Thoren ist, so verlasse ihn nicht; denn er hat keinen Theil, kein Erbeigenthum mit dir.
28 Nach drei Jahren sondere alle Zehnten aus von deinem Ertrage dieses Jahres, und lege ihn in deine Thore.
29 Dann komme der Levit, der keinen Theil und Erbeigenthum mit dir hat, und der Fremdling, und der Waise, und die Wittwe, die in deinen Thoren sind, daß sie essen und satt werden; damit dich segne Jehova, dein Gott, bei jedem Werke deiner Hände, das du thust.