5 Wenn Jemand ein neues Weib genommen, so soll er nicht zum Heere ausziehen; und man soll ihm sonst nichts auflegen; frei soll er seyn für sein Haus Ein Jahr, und sich freuen mit seinem Weibe, das er genommen hat.
5 Wenn Jemand ein neues Weib genommen, so soll er nicht zum Heere ausziehen; und man soll ihm sonst nichts auflegen; frei soll er seyn für sein Haus Ein Jahr, und sich freuen mit seinem Weibe, das er genommen hat.