5 Ein fehlerloses Lamm, männlich, einjährig, sollet ihr haben; von den Schafen, und von den Ziegen dürfet ihr es nehmen.

6 Und ihr sollet es aufbewahren bis zum vierzehnten Tage dieses Monates, da soll es die ganze Gemeine Israels schlachten zwischen Abend.

7 Und sie sollen nehmen von dem Blute, und es an die beiden Thürpfosten streichen und an die Oberschwelle, an die Häuser, in welchen sie es essen.