1 Und wenn Jemand sich versündigt, und die Stimme des Fluches hört, und er selbst Zeuge ist, oder es gesehen hat, oder es weiß, wenn er es nicht anzeigt; so trägt er seine Schuld.
2 Und wenn Jemand irgendetwas Unreines anrührt, sey es das Aas eines unreinen wilden Thieres, oder das Aas eines unreinen zahmen Thieres, oder das Aas eines unreinen kriechenden Thieres, und es ist ihm unbewußt; so ist er unrein, und hat sich verschuldet.
3 Und wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in irgendeiner Verunreinigung, worin er sich verunreinigt hat, und es war ihm unbewußt, und er erkennt es; so hat er sich verschuldet;
4 oder wenn Jemand schwört, und über die Lippen hinschwätzt - zum Bösen oder zum Guten - zu Allem, was derselbe schwätzt, mit einem Schwur, und es war ihm unbewußt, und er erkennt es; so hat er sich in einem dieser Dinge verschuldet.
5 Und es geschehe, wenn er in einem dieser Dinge sich verschuldet hat; so soll er bekennen, was er darin gesündigt hat;
6 und sein Schuldopfer Jehova bringen für seine Sünde, die er begangen hat, vom Kleinvieh ein Mutterschaf, oder eine Ziege, zum Sündopfer, und der Priester versöhne ihn wegen seiner Schuld.
7 Wenn aber sein Vermögen nicht hinreichend genug ist für ein Schaf, so bringe er für seine Schuld, die er begangen hat, Jehova zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8 Die bringe er dem Priester; der bringe das, welches zum Sündopfer bestimmt ist, zuerst dar, und knicke seinen Kopf nach dem Genick zu, reiße ihn aber nicht ab
9 Und er sprenge vom Blute des Sündopfers an die Wand des Altares; was aber vom Blute übrig bleibt, das komme an den Fußboden des Altares; dieß ist ein Sündopfer.
10 Und die zweite opfere er zum Brandopfer nach der Gebühr; so versöhne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben seyn.
11 Und wenn sein Vermögen nicht zu zwei Turteltauben, oder zu zwei jungen Tauben hinreicht; so bringe er als Opfergabe für seine Sünden den zehnten Theil eines Epha feines Mehl zum Sündopfer; er thue darauf kein Oel, und lege darauf keinen Weihrauch, weil es ein Sündopfer ist.
12 Und er bringe es dem Priester, und nehme davon eine Handvoll zum Opfertheil, und zünde es an auf dem Altare, Jehova zum Opfer; ein Sündopfer ist dieß.
13 So versöhne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er begangen hat in irgend einem jener Dinge, und es wird ihm vergeben seyn; dann gehöre es dem Priester, wie beim Speisopfer.
14 Ferner redete Jehova zu Mose und sprach:
15 Wenn Jemand sich vergeht, und aus Versehen sündigt an etwas, das Jehova geheiligt ist; so bringe er Jehova sein Schuldopfer dar, einen fehlerlosen Widder von der Herde, nach deiner Werthschätzung nach Sekeln Silbers, nach dem Sekel des Heiligthumes, der Schuld gemäß.
16 Und was er am Geheiligten gesündigt hat, soll er ersetzen; und den fünften Theil davon soll er dazu legen, und es dem Priester geben; und der Priester versöhne ihn durch den Widder des Schuldopfers; so wird ihm vergeben seyn.
17 Und wenn Jemand sich versündigt, und eines gethan hat von den Verboten Jehova's, die man nicht thun soll, und es nicht wußte; so hat er sich verschuldet, und trägt seine Schuld;
18 und er bringe einen fehlerlosen Widder von der Herde, nach deiner Werthschätzung, gemäß der Schuld, dem Priester; und der Priester versöhne ihn wegen seines Versehens, das er begangen hat, und nichts wußte; so wird ihm vergeben seyn.
19 Ein Schuldopfer ist dieß; vergangen hat er sich gegen Jehova.