1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Wenn Jemand sündigt, und ein Vergehen begeht gegen Jehova; und leugnet seinem Nächsten ab das Anvertraute, oder das in die Hand Hinterlegte, oder was er entwendet, oder erpresset hat seinem Nächsten;
3 oder etwas Verlornes gefunden hat, und es leugnet, sogar falsch schwöret über Etwas von irgend jenem, was derselbe gethan hätte; und darin sündiget;
4 da geschehe es, wenn er gesündigt, und sich verschuldet hat; so gebe er zurück den Raub, den er entwendet, oder das Erpresste, das er erpreßt hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut war, oder das Verlorne, das er gefunden hat;
5 oder irgend dasjenige, weßwegen er falsch geschworen hat, und erstatte es nach dem ganzen Werthe, und lege seinen fünften Theil noch hinzu; dem welchen es gehört, gebe er's am Tage seines Schuldopfers.
6 Und sein Schuldopfer bringe er Jehova: einen fehlerlosen Widder von der Herde, nach deiner Werthschätzung der Schuld gemäß zu dem Priester.
7 So soll der Priester ihn versöhnen vor Jehova, und es wird ihm vergeben seyn das von irgend jenem, was er gethan hätte, und worin er sich verschuldet hat.
8 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
9 Gebiete Aaron, und seinen Söhnen, und sprich: Dieß ist das Gesetz für die Brandopfer; Das Brandopfer soll auf dem Holzstoße, auf dem Altare, die ganze Nacht bis zum Morgen seyn, und das Feuer des Altares darunter brennen.
10 Und der Priester ziehe das baumwollene Kleid an, und die baumwollenen Beinkleider ziehe er an über seine Scham; und nehme die Asche weg, wann das Feuer das Brandopfer verzehrt hat auf dem Altare, und schütte sie neben den Altar.
11 Dann ziehe er seine Kleider aus, und lege andere Kleider an, und schaffe die Asche vor das Lager hinaus, an einen reinen Ort.
12 Und das Feuer auf dem Altare soll darauf brennen, nicht erlöschen; und der Priester soll darauf Holz anzünden alle Morgen, und darauf das Brandopfer legen, und darauf das Fett der Dankopfer anzünden.
13 Ein beständiges Feuer brenne auf dem Altare, es erlösche nicht.
14 Und dieß ist das Gesetz für das Speisopfer: Es bringe dasselbe der Söhne Aarons Einer vor Jehova, vor dem Altare;
15 und nehme davon, mit seiner vollen Hand, von dem feinen Mehl des Speisopfers, und von seinem Oel, und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist; und zünde den Opfertheil auf dem Altare an Jehova zum angenehmen Geruch.
16 Und das Uebrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; und ungesäuert soll es gegessen werden am heiligen Orte; im Hofe des Versammlungszeltes sollen sie es essen.
17 Es soll nicht gebacken werden gesäuert; als ihren Theil habe ich es von meinem Opfer gegeben, hochheilig ist es, wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
18 Alles Männliche unter den Kindern Aarons soll es essen; dieß sey eine ewige Satzung für eure Geschlechter bei den Opfern Jehova's; Jeder, welcher sie anrührt, soll heilig seyn.
19 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
20 Dieß ist die Opfergabe Aarons, und seiner Söhne, die sie Jehova darbringen sollen, an dem Tage, da man Einen salbt: den zehnten Theil eines Epha feines Mehl, ein beständiges Speisopfer, die eine Hälfte Morgens, und die andere Hälfte Abends.
21 In der Pfanne mit Oel soll es gemacht seyn, hart gebacken bringe er es dar; in Brocken sollst du das Speisopfer darbringen, Jehova zum angenehmen Geruch.
22 Und der Priester, der von seinen Söhnen an seiner Stelle gesalbt ist, soll es opfern, eine ewige Satzung Jehova's: Ganz soll es verbrannt werden.
23 Und alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es soll nicht gegessen werden.
24 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
25 Rede zu Aaron, und zu seinen Söhnen, und sprich: Dieß ist das Gesetz für die Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll das Sündopfer geschlachtet werden, vor Jehova; hochheilig ist es.
26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen; an heiligem Orte soll man es essen, im Hofe des Versammlungszeltes.
27 Jeder, der sein Weib anrührt, soll heilig seyn, und wer von seinem Blute auf sein Kleid sprengt, der soll das, worauf er es gesprengt hat, waschen an heiligem Orte.
28 Und das irdene Gefäß, worin es gekocht wird, soll zerbrochen werden; und wenn es in einem ehernen Gefäße gekocht wurde, so soll es geputzt und mit Wasser abgespült werden.
29 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; hochheilig ist es!
30 Und kein Sündopfer, von dessen Blut in das Versammlungszelt gebracht wird, um im Heiligthum zu versöhnen, soll gegessen werden; im Feuer soll es verbrannt werden.