1 Und dieß ist das Gesetz für das Schuldopfer; hochheilig ist es.
2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, schlachte man das Schuldopfer; und sein Blut sprenge man auf den Altar ringsum.
3 Und all sein Fett bringe man dar von ihm, den Schwanz, und das Fett, das die Eingeweide bedeckt.
4 und die zwei Nieren, und das Fett an denselben, das über den Lendenmuskeln ist, und das Netz über der Leber; und an den Nieren nehme man es weg.
5 Und der Priester zünde dieß an auf dem Altare, Jehova zum Opfer; ein Schuldopfer ist dieß.
6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; am heiligen Orte soll man es essen; hochheilig ist es!
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; Ein Gesetz haben sie; dem Priester, der damit sühnt, gehört es.
8 Und was den Priester betrifft, welcher das Brandopfer von Jemand darbringt; so soll das Fell des Brandopfers, das er darbringt, demselben Priester gehören.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken wird, und Alles was auf dem Roste, und in der Pfanne gemacht wird, gehört dem Priester, der es darbringt.
10 Und alles Speisopfer, das mit Oel begossen, und das trocken ist, gehört allen Söhnen Aarons, Einem wie dem Andern.
11 Und dieß ist das Gesetz für das Dankopfer, das man Jehova darbringt:
12 Wenn man zum Lobe es darbringt; so soll man mit dem Lobopfer ungesäuerte Kuchen mit Oel begossen, und ungesäuerte Fladen, mit Oel überstrichen, und hart gebackenes feines Mehl, Kuchen mit Oel begossen, darbringen.
13 Mit gesäuertem Brodkuchen bringe man dar seine Gabe, mit dem Lobopfer sein Dankopfer.
14 Und von der ganzen Gabe bringe man einen [Brodkuchen] Jehova als Hebopfer dar; er gehört dem Priester, welcher das Blut des Dankopfers sprengt.
15 Und das Fleisch des Lob- und Dankopfers soll an dem Tage, an dem es dargebracht wird, gegessen werden; man soll nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.
16 Und wenn das Opfer seiner Gabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist; so soll man es an dem Tage, da er sein Dankopfer darbringt, essen; aber auch am andern Tage, wenn Etwas davon übrig geblieben ist, darf man es essen.
17 Aber was vom Opferfleische übrig bleibt bis zum dritten Tage, das soll im Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn man vom Dankopferfleische am dritten Tage ißt; so wird es nicht wohlgefällig seyn; dem, welcher es gebracht hat, wird es nicht angerechnet werden; ein Gräuel wird es seyn; und wer davon ißt, hat sein Vergehen auf sich.
19 Aber jenes Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen; es soll im Feuer verbrannt werden; was sonst das Fleisch betrifft, so darf es jeder Reine essen.
20 Und wer Fleisch vom Dankopfer, daß Jehova gehört, ißt, da er eine Verunreinigung auf sich hat; ein Solcher soll ausgerottet werden aus seinem Volke.
21 Und wenn Jemand irgend etwas Unreines anrührt, einen unreinen Menschen, oder ein unreines Thier, oder irgend einen unreinen Gräuel; und ißt vom Dankopferfleische, das Jehova gehört; ein Solcher soll ausgerottet werden aus seinem Volke.
22 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
23 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Kein Fett eines Stiers, und eines Lammes, und einer Ziege sollet ihr essen.
24 Und das Fett eines Aases, und das Fett eines Zerrissenen, darf zu allerlei Gebrauch verwendet werden; aber essen sollet ihr es durchaus nicht.
25 Denn Jeder, der Fett von einem Thiere ißt, von welchem man Jehova ein Opfer darbringt; ein Solcher, der es ißt, soll ausgerottet werden aus seinem Volke.
26 Und kein Blut sollet ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sey vom Vogel oder vom vierfüßigen Thiere.
27 Jeder, der irgend Blut ißt, ein solcher soll ausgerottet werden aus seinem Volke.
28 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
29 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wer Jehova sein Dankopfer darbringen will, der bringe seine Opfergabe Jehova von seinem Dankopfer.
30 Mit seinen Händen bringe er das Opfer Jehova's, das Fett sammt der Brust bringe er, die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben.
31 Dann zünde der Priester das Fett an auf dem Altare, und die Brust gehöre Aaron und seinen Söhnen.
32 Und den rechten Schenkel gebet als Hebopfer dem Priester von euren Dankopfern.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut der Dankopfer darbringt, und das Fett, dem werde der rechte Schenkel zu Theil.
34 Denn die Brust zum Webopfer und den Schenkel zum Hebopfer nehme ich von den Söhnen Israels, von ihren Dankopfern, und gebe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen als ewige Satzung von den Söhnen Israels.
35 Dieß ist der Antheil Aarons, und der Antheil seiner Söhne an den Opfern Jehova's, an dem Tage, da er sie vorführte, um als Priester Jehova zu dienen,
36 den Jehova, ihnen zu geben, gebot, an dem Tage, da er sie salbte, von den Söhnen Israels; eine ewige Satzung durch ihre Geschlechter hinab.
37 Dieß ist das Gesetz für das Brandopfer, für das Speisopfer, und für das Sündopfer, und für das Schuldopfer, und für das Einweihungsopfer, und für das Dankopfer,
38 welches Jehova dem Mose gebot, auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Söhnen Israels gebot, Jehova ihre Opfergaben darzubringen in der Wüste Sinai.