2 Eine Ehefrau ist an den Mann, so lange er lebt, durch das Ehegesetz gebunden; wenn aber der Mann gestorben; so ist sie frei von dem Gesetze, in Betreff des Mannes.
3 Eine Ehebrecherin würde sie demnach heißen, wenn sie, bei Lebzeiten ihres Mannes, einem Andern sich hingäbe; wenn aber ihr Mann todt ist, so ist sie frei von der Verbindlichkeit, und keine Ehebrecherin, wenn sie das Weib eines Andern wird.