1 Jahwe befahl Mose,
2 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen,
3 dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen.
4 Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen.
5 Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen.
6 Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern.
7 Nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm.
8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist der Nasiräer Jahwe geweiht.
9 Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden.
10 Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen.
11 Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen.
12 Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist.
13 So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen.
14 Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Freudenopfer. Alle Tiere müssen ohne Fehler sein.
15 Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote von Feinmehl sein, das vor dem Backen mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer.
16 Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen.
17 Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen, samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen.
18 Der Nasiräer soll am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen, das unter dem Freudenopfer brennt.
19 Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde.
20 Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.
21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe."
22 Jahwe befahl Mose,
23 Aaron und seinen Söhnen zu sagen: "So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt:
24 Jahwe segne dich / und behüte dich!
25 Möge sein Angesicht über dir leuchten / und er dir gnädig sein!
26 Jahwe blicke dich freundlich an / und gebe dir Frieden!
27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen."
1 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib sich weiht, indem er das Gelübde eines Nasirs {Abgesonderter, Geweihter} gelobt, um sich für Jahwe abzusondern,
3 so soll er sich des Weines und des starken Getränks enthalten: Essig von Wein und Essig von starkem Getränk soll er nicht trinken; und keinerlei Traubensaft soll er trinken, und Trauben, frische oder getrocknete, soll er nicht essen.
4 Alle die Tage seiner Absonderung soll er von allem, was vom Weinstock bereitet wird, von den Kernen bis zur Hülse, nicht essen.
5 Alle die Tage des Gelübdes seiner Absonderung soll kein Schermesser über sein Haupt gehen; bis die Tage erfüllt sind, die er sich für Jahwe absondert, soll er heilig sein; er soll das Haar seines Hauptes frei wachsen lassen.
6 Alle die Tage, die er sich für Jahwe absondert, soll er zu keiner Leiche kommen.
7 Wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter, wegen seines Bruders und wegen seiner Schwester, ihretwegen soll er sich nicht verunreinigen, wenn sie sterben; denn die Weihe {O. Absonderung, wie V.4} seines Gottes ist auf seinem Haupte.
8 Alle die Tage seiner Absonderung ist er dem Jahwe heilig.
9 Und wenn jemand unversehens, plötzlich, bei ihm stirbt, und er das Haupt seiner Weihe {O. Absonderung, wie V.4} verunreinigt, so soll er sein Haupt an dem Tage seiner Reinigung scheren; am siebten Tage soll er es scheren.
10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer opfern, und Sühnung für ihn tun deswegen, dass er sich an der Leiche versündigt hat; und er soll sein Haupt an selbigem Tage heiligen.
12 Und er soll die Tage seiner Absonderung nochmals für Jahwe absondern und ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer bringen; die vorigen Tage aber sind verfallen, denn seine Weihe ist verunreinigt worden.
13 Und dies ist das Gesetz des Nasirs: An dem Tage, an welchem die Tage seiner Absonderung erfüllt sind, soll man ihn an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringen.
14 Und er soll Jahwe seine Opfergabe darbringen: ein einjähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer, und ein einjähriges weibliches Lamm ohne Fehl zum Sündopfer; und einen Widder ohne Fehl zum Friedensopfer,
15 und einen Korb mit Ungesäuertem: Feinmehlkuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl; nebst ihrem {d.h. nebst den zu den Brand- und Friedensopfern gehörenden Speis- und Trankopfern. Vergl. Kap. 15,3-11} Speisopfer und ihren {d.h. nebst den zu den Brand- und Friedensopfern gehörenden Speis- und Trankopfern. Vergl. Kap. 15,3-11} Trankopfern.
16 Und der Priester soll sie vor Jahwe darbringen und sein Sündopfer und sein Brandopfer opfern.
17 Und den Widder soll er als Friedensopfer dem Jahwe opfern samt dem Korbe des Ungesäuerten; und der Priester soll dessen Speisopfer und dessen Trankopfer opfern.
18 Und der Nasir soll an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft das Haupt seiner Weihe scheren und das Haar des Hauptes seiner Weihe nehmen und es auf das Feuer legen, das unter dem Friedensopfer ist.
19 Und der Priester nehme den gekochten Bug von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen und einen ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege sie auf die Hände des Nasirs, nachdem er das Zeichen seiner Weihe geschoren hat.
20 Und der Priester webe sie als Webopfer vor Jahwe; es ist dem Priester heilig nebst der Brust des Webopfers und nebst dem Schenkel des Hebopfers {3. Mose 7,32-34}. Und danach mag der Nasir Wein trinken.
21 Das ist das Gesetz des Nasirs, der ein Gelübde tut, und das seine Opfergabe dem Jahwe wegen seiner Weihe, ausser dem, was seine Hand aufbringen kann. Gemäss seinem Gelübde, das er getan hat, also soll er tun nach dem Gesetz seiner Weihe.
22 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
23 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: So sollt ihr die Kinder Israel segnen; sprechet zu ihnen:
24 Jahwe segne dich und behüte dich!
25 Jahwe lasse sein Angesicht über dir leuchten und sei dir gnädig!
26 Jahwe erhebe sein Angesicht auf dich und gebe {Eig. setze, mache} dir Frieden!
27 Und so sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich werde sie segnen.