1 Wenn eine Seele sündigen würde, daß er einen Fluch höret, und er des Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der ist einer Missetat schuldig.
2 Oder wenn eine Seele etwas Unreines anrühret, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehes oder Gewürmes, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.
3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrühret, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und wird‘s inne, der hat sich verschuldet.
4 Oder wenn eine Seele schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er‘s bedacht), und wird‘s inne, der hat sich an der einem verschuldet.
5 Wenn es nun geschiehet, daß er sich der eines verschuldet und erkennet sich, daß er daran gesündigt hat,
6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HErrn bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.
7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HErrn für seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8 Und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen.
9 Und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer.
10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird‘s ihm vergeben.
11 Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer.
12 Und soll‘s zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Sündopfer.
13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird‘s ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer.
14 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich eine Seele vergreift, daß sie es versiehet, und sich versündiget an dem, das dem HErrn geweihet ist, soll sie ihr Schuldopfer dem HErrn bringen, einen Widder ohne Wandel von der Herde, der zween Sekel Silbers wert sei nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll‘s dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird‘s ihm vergeben.
17 Wenn eine Seele sündiget und tut wider irgend ein Gebot des HErrn, das sie nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt, die hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig.
18 Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Wandel, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird‘s ihm vergeben.
19 Das ist das Schuldopfer, das er dem HErrn verfallen ist.
20 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
21 Wenn eine Seele sündigen würde und sich an dem HErrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen verleugnet, was er ihm befohlen hat, oder das ihm zu treuer Hand getan ist, oder das er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht,
22 oder, das verloren ist, funden hat, und leugnet solches mit einem falschen Eide, wie es der eines ist, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut:
23 wenn‘s nun geschiehet, daß er also sündiget und sich verschuldet, soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er funden hat,
24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu das fünfte Teil drüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
25 Aber für seine Schuld soll er dem HErrn zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Wandel bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HErrn; so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er als Zeuge die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber dennoch keine Zeugenaussage macht, lädt er Schuld auf sich.
2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt.
3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt.
4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt.
5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat.
6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken.
7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.
8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen.
9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer.
10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.
12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, über den Feueropfern Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer.
13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."
14 Jahwe sagte zu Mose:
15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums.
16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.
17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte.
18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden.
19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." Jahwe sagte zu Mose: "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."