1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgend eines der Verbote Jehovas, die nicht getan werden sollen, und irgend eines derselben tut, -
3 wenn der gesalbte Priester sündigt nach einem Vergehen des Volkes, {And.: zur Verschuldung des Volkes} so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen Farren ohne Fehl dem Jehova darbringen zum Sündopfer.
4 Und er soll den Farren an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova bringen und seine Hand auf den Kopf des Farren legen und den Farren schlachten vor Jehova.
5 Und der gesalbte Priester nehme von dem Blute des Farren und bringe es in das Zelt der Zusammenkunft;
6 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blute siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang des Heiligtums hin.
7 Und der Priester tue von dem Blute an die Hörner des Altars des wohlriechenden Räucherwerks, der im Zelte der Zusammenkunft ist, vor Jehova; und alles Blut des Farren soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
8 Und alles Fett von dem Farren des Sündopfers soll er von ihm abheben: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist,
9 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen,
10 so wie es abgehoben wird von dem Rinde des Friedensopfers; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar räuchern.
11 Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist:
12 den ganzen Farren soll er {O. man} hinausbringen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn auf Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll er verbrannt werden.
13 Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von allen Verboten Jehovas, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich,
14 und die Sünde wird bekannt, {Eig. wird die Sünde bekannt} die sie wider dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.
15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen vor Jehova, und man soll den Farren vor Jehova schlachten.
16 Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Zelt der Zusammenkunft,
17 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang hin.
18 Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jehova, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
19 Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar räuchern.
20 Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden.
21 Und er {O. man} soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers und ihn verbrennen, so wie er {O. man} den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein Sündopfer der Versammlung.
22 Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jehovas, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich,
23 und seine Sünde wird ihm kundgetan, {Eig. ist ihm seine Sünde kundgetan worden} worin er gesündigt hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne Fehl.
24 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jehova schlachtet: es ist ein Sündopfer.
25 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
27 Und wenn jemand vom Volke des Landes {d.i. vom gemeinen Volke} aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet
28 und seine Sünde wird ihm kundgetan, {Eig. ist ihm seine Sünde kundgetan worden} die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine Sünde, die er begangen hat.
29 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers.
30 Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
31 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und es wird ihm vergeben werden. -
32 Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt.
33 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet.
34 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
35 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf {O. bei, mit; so auch Kap. 5,12} dem Altar räuchern, auf den Feueropfern Jehovas. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand sich unvorsätzlich (oder: aus Versehen) gegen irgendein Verbot des HERRN (über Dinge) vergeht, die nicht getan werden dürfen, und gegen irgendeins von ihnen verstößt (so sollen folgende Bestimmungen gelten).«
3 »Wenn sich der gesalbte Priester versündigt, so daß er eine Verschuldung über das Volk bringt, so soll er für sein Vergehen, das er begangen hat, dem HERRN einen fehlerlosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
4 Er hat also den Stier vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, dann seine Hand fest auf den Kopf des Stieres zu legen und den Stier vor dem HERRN zu schlachten.
5 Hierauf nehme der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres und bringe es in das Offenbarungszelt hinein.
6 Dort tauche der Priester seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HERRN, nämlich vor den Vorhang des Heiligtums.
7 Dann streiche der Priester etwas von dem Blut an die Hörner des für das wohlriechende Räucherwerk bestimmten Altars, der vor dem HERRN im Offenbarungszelt steht; alles übrige Blut des jungen Stieres aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.
8 Dann löse er alles Fett von dem Sündopferstier ab, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
9 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, sowie den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll er es ablösen –,
10 so wie es von dem Stier bei einem Heilsopfer abgelöst wird; dann lasse der Priester (alle Fettstücke) auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen.
11 Aber das Fell des Stieres und all sein Fleisch samt dem Kopf und den Beinen sowie seine Eingeweide und seinen Gedärmeinhalt,
12 also das ganze Tier soll man an einen reinen Ort außerhalb des Lagers hinausschaffen, an den Platz, wohin man die Fettasche schüttet, und ihn dort auf Holzscheiten im Feuer verbrennen: an dem Ort, wohin man die Fettasche schüttet, soll er verbrannt werden.«
13 »Wenn aber die ganze Gemeinde Israel sich unvorsätzlich verfehlt hat, ohne daß das Volk sich dessen bewußt gewesen ist, und sie gegen irgendein Verbot des HERRN verstoßen haben und dadurch in Verschuldung geraten sind,
14 so soll die Gemeinde, sobald das Vergehen, dessen sie sich durch die Übertretung schuldig gemacht haben, erkannt worden ist, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt führen.
15 Dort sollen die Ältesten (oder: Vornehmsten) der Gemeinde ihre Hände vor dem HERRN fest auf den Kopf des Stieres legen, und dann soll man den Stier vor dem HERRN schlachten.
16 Hierauf bringe der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres in das Offenbarungszelt hinein,
17 tauche dort seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HERRN, nämlich vor den Vorhang.
18 Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor dem HERRN im Offenbarungszelte steht; alles übrige Blut aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.
19 Dann soll er alles Fett von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen
20 und hierauf mit dem Stiere so verfahren, wie er es mit dem eigenen Stier beim Sündopfer getan hat: genau so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn der Priester ihnen so Sühne erwirkt hat, wird ihnen Vergebung zuteil werden.
21 Den Stier aber soll man vor das Lager hinausschaffen und ihn dort so verbrennen, wie man den zuerst erwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Sündopfer für die Gemeinde.«
22 »Wenn ein Stammfürst sich versündigt und unvorsätzlich irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten hat, daß man es nicht tun dürfe, und er dadurch in Verschuldung geraten ist,
23 so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt (oder: bewußt) geworden ist, einen fehlerlosen Ziegenbock als seine Opfergabe darbringen.
24 Er lege dabei seine Hand fest auf den Kopf des Bockes, und man schlachte ihn an dem Ort, wo man die Brandopfer vor dem HERRN schlachtet: so ist es ein Sündopfer.
25 Alsdann soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, sein übriges Blut aber an den Fuß des Brandopferaltars schütten.
26 Hierauf soll er das gesamte Fett des Tieres auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen wie das Fett des Heilsopfers. Wenn der Priester ihm so Sühne wegen seiner Versündigung erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«
27 »Wenn sich aber jemand aus dem gemeinen Volk unvorsätzlich versündigt, indem er irgend etwas von dem tut, was nach den Geboten des HERRN nicht getan werden darf, und dadurch in Verschuldung geraten ist,
28 so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt (oder: bewußt) geworden ist, eine fehlerlose Ziege als Opfergabe für sein Vergehen bringen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen.
29 Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte das Sündopfer an dem für die Brandopfer bestimmten Ort.
30 Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut des Tieres aber an den Fuß des Altars schütten.
31 Hierauf soll man alles Fett des Tieres ablösen, wie das Fett von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN. Wenn der Priester ihm so Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
32 Wenn er aber ein Schaf als seine Gabe zum Sündopfer bringen will, so muß es ein fehlerloses weibliches Tier sein, das er bringt.
33 Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte es als Sündopfer an dem Ort, wo man die Brandopfer schlachtet.
34 Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut aber an den Fuß des Altars schütten.
35 Hierauf soll man alles Fett ablösen, wie das Fett des Schafes von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar, über (oder: neben) den Feueropfern des HERRN, in Rauch aufgehen lassen. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«